Art. 297b OR dal 2023
Art. 297b 3. Morte dell’affittuario
In caso di morte dell’affittuario, i suoi eredi e il locatore possono dare la disdetta, osservando il termine legale di preavviso, per la prossima scadenza legale di disdetta.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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