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Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR)

Art. 297b OR dal 2023

Art. 297b Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR) drucken

Art. 297b 3. Morte dell’affittuario

In caso di morte dell’affittuario, i suoi eredi e il locatore possono dare la disdetta, osservando il termine legale di preavviso, per la prossima scadenza legale di disdetta.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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