Art. 296b LP de 2025

Art. 296b Ouverture de la faillite (1)
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Art. 296b Loi fédérale sur la poursuite pour dettes et la faillite (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PS160190 | Nachlassstundung | Schuldner; Schuldnerin; Sachwalter; Vorinstanz; Konkurs; Entscheid; Zahlung; Sachwalters; Holding; Stundung; Beschwerde; Zahlungen; Urteil; Verfügung; Widerruf; Konkurseröffnung; Vi-Prot; Lassstundung; SchKG; Darlehen; Konzern; Lassgericht; Übrigen; Recht; Sanierung; ähnt |
ZH | PS160066 | Honorar Sachwalter (definitive Nachlassstundung) | Konkurs; Sachwalter; Vorinstanz; Konkurseröffnung; SchKG; Honorar; Verhandlung; Sachwalters; Entscheid; Liquidation; Lassstundung; Verwertung; Konkursamt; Lassgericht; Gläubiger; Verfügung; Leistung; Urteil; Sanierung; Zeitpunkt; Aktiven; Veräusserung; Filiale |
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