Art. 295c -

Einleitung zur Rechtsnorm :



Art. 295c SchKG () drucken

Art. 295c 5. Meds legals (1)

1 Il debitur ed ils crediturs pon contestar la decisiun da la dretgira d’accumodament cun in recurs tenor il CPC (2) .

2 Al recurs cunter la concessiun dal moratori d’accumodament na po vegnir concedì nagin effect suspensiv.

(1) Integr tras la cifra I da la LF dals 21 da zer. 2013, en vigur dapi il 1. da schan. 2014 (AS 2013 4111; BBl 2010 6455).
(2) SR 272

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Art. 295c SchKG (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS180220Aufhebung der Stundung, Informationen durch Dritte.Gläubiger; Schuldenbereinigung; SchKG; Verfahren; Vorinstanz; Stundung; Lassgericht; Gläubigerin; Schuldner; Entscheid; Vergleich; Sachwalter; Widerruf; Sachverhalt; Gericht; Weigerung; Konkurs; Obergericht; Eingabe; Antrag; Schuldnerin; Hauptgläubiger; Bundesgericht; Oberrichter; Urteil; Arrestgläubigerin
ZHPS160042Verzicht auf eine Publikation der provisorischen Stundung.Stundung; SchKG; Publikation; Lassstundung; Erteilung; Verzicht; Massnahme; Vorinstanz; Schuldnerin; Bekanntmachung; Verlängerung; Antrag; Gericht; Entscheides; Erwägungen; Präsidialverfügung:; Stundungsentscheide; Fällen; Beendigung; Hinsichtlich; Beschwerdeverfahrens; Beschwerdeantrag
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