Art. 289 -

Einleitung zur Rechtsnorm :



Art. 289 SchKG () drucken

Art. 289 C. Plant da contestaziun 1. Dretgira cumpetenta (1)

Il plant da contestaziun sto vegnir inoltr al derschader al domicil da l’accus . Sche l’accus n’ha nagin domicil en Svizra, po il plant vegnir inoltr al derschader al lieu da l’impegnaziun u dal concurs.

(1) Versiun tenor la cifra I da la LF dals 16 da dec. 1994, en vigur dapi il 1. da schan. 1997 (AS 1995 1227; BBl 1991 III 1).

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Art. 289 SchKG (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG120129Abweisung vorsorgliche Massnahmen (Verfügungssperre bezüglich einer Liegenschaft) im Rahmen einer paulianische AnfechtungLiegenschaft; Konkurs; SchKG; Massnahme; Recht; Abtretung; Beklagten; Verkehrswert; Klage; Klägerin; Verkauf; Anspruch; Streitgenosse; Streitgenossen; Darlehen; Massnahmebegehren; Frist; Gläubiger; Schuldner; Verkehrswertschätzung; Verfahren; Kaufpreis; Gericht; Klägerinnen; Konkursamt; Leistung
ZHLN100062Unentgeltliche Prozessführung/unentgeltliche RechtsvertretungKonkurs; Verrechnung; Beklagten; Gläubiger; Recht; SchKG; Rekurs; Honorar; Forderung; Schuld; Vorinstanz; Forderung; Schuldner; Privileg; Konkurseröffnung; Forderungen; Verrechnungsrecht; Uster; Bezirksgericht; Verfahren; Klägerschaft; Gläubigerschädigung; Zeitpunkt; Betreibungsamt; Beschluss; Rekurrent; Gesuch
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