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SchKG ()

Art. 289 SchKG () drucken

Art. 289 C. Plant da contestaziun 1. Dretgira cumpetenta (1)

Il plant da contestaziun sto vegnir inoltr? al derschader al domicil da l’accus? . Sche l’accus? n’ha nagin domicil en Svizra, po il plant vegnir inoltr? al derschader al lieu da l’impegnaziun u dal concurs.

(1) Versiun tenor la cifra I da la LF dals 16 da dec. 1994, en vigur dapi il 1. da schan. 1997 (AS 1995 1227; BBl 1991 III 1).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 289 SchKG (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG120129Abweisung vorsorgliche Massnahmen (Verfügungssperre bezüglich einer Liegenschaft) im Rahmen einer paulianische AnfechtungLiegenschaft; Konkurs; SchKG; Klagte; Massnahme; Recht; Klagten; Abtretung; Beklagten; Verkehrswert; Klage; Verkauf; Anspruch; Streitgegenständliche; Streitgenosse; Streitgenossen; Darlehen; Schuldner; Verkehrswertschätzung; Gericht; Gläubiger; Massnahmebegehren; Nachteil; Nichtig; Verfahren; Kaufpreis; Verfügung; Konkursamt; Streitgegenständlichen
ZHLN100062Unentgeltliche Prozessführung/unentgeltliche RechtsvertretungVerrechnung; Konkurs; Beklagten; Gläubiger; SchKG; Recht; Rekurs; Honorar; Forderung; Schuld; Unentgeltliche; Vorinstanz; Forderung; Schuldner; Verrechnungsrecht; Forderungen; Konkurseröffnung; Losigkeit; Anfechtbar; Gläubigerschädigung; Bezirksgericht; Uster; Betreibungsamt; Zeitpunkt; Verfahren; Klägerschaft; Rekursverfahren; Gesuch; Unentgeltlichen
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