StGB Art. 288 -

Einleitung zur Rechtsnorm StGB:



Das Schweizerische Strafgesetzbuch (StGB) ist das zentrale Gesetz in der Schweiz, das strafbare Handlungen und die entsprechenden Strafen regelt. Es umfasst eine Vielzahl von Straftatbeständen wie Diebstahl, Körperverletzung und Betrug, sowie Grundsätze der Strafbarkeit wie Schuld und Strafmündigkeit. Das StGB legt auch die verschiedenen Arten von Strafen fest, darunter Geldstrafen, Freiheitsstrafen und gemeinnützige Arbeit, und dient als Grundlage für die Strafverfolgung und Rechtsprechung in der Schweiz.

Art. 288 StGB vom 2025

Art. 288 Strafgesetzbuch (StGB) drucken

Art. 288 (1)

(1) Aufgehoben durch Ziff. I 1 des BG vom 22. Dez. 1999 (Revision des Korruptionsstraf-rechts), mit Wirkung seit 1. Mai 2000 (AS 2000 1121; BBl 1999 5497).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
110 Ib 173Bundesgesetz über internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRSG). Gegenrechtsprinzip (E. 3a). Grundsatz der Spezialität (E. 3b). Formerfordernisse gemäss Art. 28 IRSG (E. 4). Beidseitige Strafbarkeit (E. 5). Kein Anwendungsfall von Art. 2 IRSG (E. 6). Recht; Rechtshilfe; Ersuchen; Staat; Behörde; Bundesamt; Behörden; Pemex; Schweiz; Recht; Verfahren; Handlung; Mexiko; Handlungen; Sachverhalt; Verfügung; Staatsanwaltschaft; Sachen; Spezialität; Rechtshilfebegehren; Zusicherung; Beschwerdeführern; Bezirksanwaltschaft; Schweizerische; Entscheid; Bundesgericht

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BP.2019.27Entscheid über die beschlagnahmten Gegenstände und Vermögenswerte (Art. 267 StPO). Entschädigung von Dritten (Art. 434 i.V.m. Art. 433 Abs. 2 StPO).Bundes; Bestechung; Vertrag; Vermögens; Petrobras; Bohrschiff; Apos;; Vermögenswert; Vermögenswerte; Vertrags; Beschwerdeführer; Urteil; Zusammenhang; Konto; Geldwäscherei; Direktor; Recht; Schweiz; Verfahren; Zahlung; Einziehung; Beschwerdeführers; Bohrschiffe; Ersatz; Gesellschaft; Direktoren; Amtsträger; Ersatzforderung; Bundesanwaltschaft