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Civil Procedure Code (CPC)

Art. 287CPC from 2023

Art. 287 Civil Procedure Code (CPC) drucken

Art. 287 (1) Hearing of the parties

SR 210If the submission is complete, the court shall summon the parties to a hearing. The conduct of the hearing is governed by the provisions of the CC.

(1) Amended by No II of the FA of 25 Sept. 2009 (Period for reflection in Divorce Proceedings on Joint Application), in force since 1 Jan. 2011 (AS 2010 281 1861; BBl 2008 1959 1975).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 287 Civil Procedure Code (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLZ120015Unterhalt Unterhalt; Klagt; Beklagten; Leistung; Einkommen; Leistungsfähigkeit; Vorinstanz; Unterhaltsbeiträge; Parteien; Beruf; Ehemann; Berufung; Vereinbarung; Verfahren; Periode; Eltern; Monatlich; Klägers; Recht; Kinder; Arbeit; Unterhaltsbeitrag; Bezahlen; Verhältnis; Gericht; Akten; Urteil; Unterhaltsvereinbarung; Grundlage
ZHAA080125Weitergeltung bzw. nachträglicher Entzug der unentgeltlichen Rechtspflege im RechtsmittelverfahrenBeschwer als RechtsmittelvoraussetzungProzessentschädigung bei teilweisem Obsiegen Beschwerde; Recht; Rekurs; Unentgeltlich; Unentgeltliche; Beschwerdeführerin; Rekursverfahren; Entscheid; Unentgeltlichen; Rechtspflege; Partei; Zivil; Armenrecht; Frank/; Vorinstanz; Messmer; Verfahren; Gericht; Li/Messmer; Prozessführung; Prozessuale; Bewilligung; Beschwerdegegner; Rechtsmittel; Sträuli/Messmer; Frank/Sträuli/; Angefochtene; Zivilprozess; Frank/Sträuli/Messmer
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