Art. 287 SCC from 2025

Art. 287 Usurpation office
Any person who with unlawful intention usurps the exercise of an official function or military command shall be liable to a custodial sentence not exceeding three years or to a monetary penalty.
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Art. 287 Swiss Criminal Code (StGB) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | UE220217 | Nichtanhandnahme | Recht; Recht; Staat; Beschwerde; Staatsanwaltschaft; Liegenschaft; Kellerräumlichkeiten; Sinne; -strasse; Verfügung; Hausfriedensbruch; Miete; Wohnung; Mieter; Nichtanhandnahme; Hausfriedensbruchs; Hausrecht; Sachbeschädigung; Verfahren; Erben; Vorwürfe; Bundesgericht; Beschwerdeführers; Mutter; Beschwerdeverfahren; Anzeige; Geschädigt |
ZH | UH210444 | Nichtanhandnahme | Beschwerde; Beschwerdegegner; Staatsanwaltschaft; Antrag; Garten; Urkunde; Verfahren; Anzeige; Eigentümer; Person; Nichtanhandnahme; Untersuchung; Beschwerdeverfahren; Antrags; Gartens; Urkunden; Zürich-Limmat; Nichtanhandnahmeverfügung; Amtsanmassung; Gartensitzplatz; Liegenschaft; Funktion; Urkundenfälschung; Sodann; Absicht; Polizei; Recht; Bundesgericht; Prozesskaution; ätten |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
133 IV 150 (6B_46/2007) | Art. 51 StGB; Anrechnung der Untersuchungshaft. Auf die Strafe ist auch die Untersuchungshaft anzurechnen, die in einem anderen Verfahren angeordnet worden ist. Zu entziehende Freiheit ist wenn immer möglich mit bereits entzogener Freiheit zu kompensieren (E. 5). | Urteil; Verfahren; Untersuchungs; Untersuchungshaft; Freiheit; Recht; Vollzug; Vollzug; Vorinstanz; Bezirksgericht; Kantons; Anrechnung; Freiheitsstrafe; Entscheid; Recht; Bundesgericht; Bezirksgerichts; Überhaft; Verfahrens; Sinne; Zusatzstrafe; Justizvollzug; Sachverhalt; Gefängnis; Verfügung; Urteils; Grundsatz; Täter |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Heim, Vest, Trechsel, Heimgartner | Basler 4. Aufl. | 2019 |
Schweizer, Wohlers, Stratenwerth | Hand, 3. Auflage | 2013 |