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Code civil suisse (CC)

Art. 285a CC de 2023

Art. 285a Code civil suisse (CC) drucken

Art. 285a 2. Autres prestations destinées ? l’entretien de l’enfant (1)

1 Les allocations familiales versées ? la personne tenue de pourvoir ? l’entretien de l’enfant doivent être payées en sus de la contribution d’entretien.

2 Les rentes d’assurances sociales et les autres prestations destinées ? l’entretien de l’enfant qui reviennent ? la personne tenue de pourvoir ? son entretien doivent être payées en sus de la contribution d’entretien, sauf décision contraire du juge.

3 Les rentes d’assurances sociales ou les autres prestations destinées ? l’entretien de l’enfant qui reviennent par la suite au père ou ? la mère en raison de son âge ou de son invalidité et en remplacement du revenu d’une activité doivent être versées ? l’enfant; le montant de la contribution d’entretien versée jusqu’alors est réduit d’office en conséquence.

(1) Introduit par le ch. I de la LF du 20 mars 2015 (Entretien de l’enfant), en vigueur depuis le 1er janv. 2017 (RO 2015 4299; FF 2014 511).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 285a Code civil suisse (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLY220004Ehescheidung (Abänderung vorsorgliche Massnahmen)Vorinstanz; Koste; Phase; Beklagten; Einkommen; Unterhalt; Partei; Berufung; Unterhalts; Parteien; Recht; Klägers; Monatlich; Kinder; Wohnkosten; Tigen; Vereinbarung; Familie; Massnahme; Unterhaltsbeiträge; Berücksichtigen; Phasen; Gungen; Über; Zahlungen; Nettoeinkommen; Vorinstanzliche; Hinweis; Liegenschaft
ZHLZ210022Abänderung Unterhalt und weitere KinderbelangeVerfahren; Verfahrens; Teiligte; Verfahrensbeteiligte; Betreuung; Beklagten; Verfahrensbeteiligten; Klägers; Unterhalt; Unterhalts; Kinder; Recht; Eltern; Berufung; Kindes; Überschuss; Recht; Vorinstanz; Alter; Obhut; Alternierend; Unterhaltsbeiträge; Kindseltern; Partei; Alternierende; Kinderzulagen; Fähig; Ferien; Einkommen; über
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
GRS 2022 64IV-Rente
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Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-1578/2017Invalidenversicherung (Übriges)Beschwerde; Beschwerdeführer; Kindsmutter; Kinder; Zahlung; Kinderrente; Recht; Zahlung; B-act; Unterhalt; IV-act; Partei; Beweis; Zahlungen; Gericht; Verfügung; Vorinstanz; Beigeladene; Zahlungen; Parteien; Eltern; Anspruch; Beschwerdeführers; Auszahlung; Rentenberechtigte; Unterhaltszahlungen; Rente; Beilage; Vollstreckungsbefehl
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