StGB Art. 285 -

Einleitung zur Rechtsnorm StGB:



Das Schweizerische Strafgesetzbuch (StGB) ist das zentrale Gesetz in der Schweiz, das strafbare Handlungen und die entsprechenden Strafen regelt. Es umfasst eine Vielzahl von Straftatbeständen wie Diebstahl, Körperverletzung und Betrug, sowie Grundsätze der Strafbarkeit wie Schuld und Strafmündigkeit. Das StGB legt auch die verschiedenen Arten von Strafen fest, darunter Geldstrafen, Freiheitsstrafen und gemeinnützige Arbeit, und dient als Grundlage für die Strafverfolgung und Rechtsprechung in der Schweiz.

Art. 285 StGB vom 2023

Art. 285 Strafgesetzbuch (StGB) drucken

Art. 285 Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte

Fassung gemäss Ziff. II 5 des BG vom 20. März 2009 über die Bahnreform 2, in Kraft seit 1. Jan. 2010 (AS 2009 5597; BBl 2005 2415, 2007 2681).1. Wer eine Behörde, ein Mitglied einer Behörde oder einen Beamten durch Gewalt oder Drohung an einer Handlung, die innerhalb ihrer Amtsbefugnisse liegt, hindert, zu einer Amtshandlung nötigt oder während einer Amtshandlung tätlich angreift, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

SR 742.101Als Beamte gelten auch Angestellte von Unternehmen nach dem Eisenbahngesetz vom 20. Dezember 1957, dem Personenbeförderungsgesetz vom 20. März 2009 (1) und dem Gütertransportgesetz vom 19. Dezember 2008 (2) sowie Angestellte der nach dem Bundesgesetz vom 18. Juni 2010 (3) über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr mit Bewilligung des Bundesamts für Verkehr beauftragten Organisationen. (4) 2. Wird die Tat von einem zusammengerotteten Haufen begangen, so wird jeder, der an der Zusammenrottung teilnimmt, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Strafdrohungen neu umschrieben gemäss Ziff. II 1 Abs. 16 des BG vom 13. Dez. 2002, in Kraft seit 1. Jan. 2007 (AS 2006 3459; BBl 1999 1979).Der Teilnehmer, der Gewalt an Personen oder Sachen verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe nicht unter 30 Tagessätzen bestraft.

(1) SR 745.1
(2) [AS 2009 5597 6019, 2012 5619 Ziff. I 5, 2013 1603. AS 2016 1845 Anhang Ziff. I 1]. Siehe heute: das BG vom 25 Sept. 2015 (SR 742.41).
(3) SR 745.2
(4) Fassung gemäss Art. 11 Abs. 2 des BG vom 18. Juni 2010 über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr, in Kraft seit 1. Okt. 2011 (AS 2011 3961; BBl 2010 891 915).

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Art. 285 Strafgesetzbuch (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB230326Versuchte NötigungBeschuldigte; Beschuldigten; Berufung; E-Mail; Geschädigte; Richt; Verteidigung; Vorinstanz; Geschädigten; Urteil; Staat; Drohung; Staatsanwalt; Ausführungen; Staatsanwaltschaft; Beamte; Recht; Berufungsverfahren; Geldstrafe; Tatbestand; Lager; Handlung; Gericht; Nötigung
ZHSB230246Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte etc.Beschuldigte; Beschuldigten; Berufung; Geldstrafe; Vorinstanz; Staatsanwalt; Busse; Staatsanwaltschaft; Sinne; Urteil; Verteidigung; Verfahren; Untersuchung; Recht; Verfahren; Über; Beamte; Gericht; Tagessätzen; Verfahrens; Gewalt; Drohung; Behörden; Entschädigung; Freiheit; Probezeit; Untersuchungshaft; Verhältnisse; Berufungsverhandlung; Höhe
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB170007Aufsichtsbeschwerde gegen einen BezirksgerichtspräsidentenAnzeige; Aufsicht; Anzeigeerstatter; Aufsichts; Beschwerdegegner; Aufsichtsbeschwerde; Verfahren; Bezirksgericht; Obergericht; Verwaltungskommission; Gericht; Obergerichts; Bezirksgerichts; Kantons; Beschwerdegegners; Aufsichtsbehörde; Frist; Eingabe; Verfahrens; Beschluss; Verfahren; Gesuch; Hauser/Schweri/Lieber; Amtspflichtverletzung; Anzeigeerstatters; Entscheid; Ausstands; Rekurs; Oberrichter
SOSTBER.2020.17-Beschuldigte; Privatkläger; Aussage; Drohung; Beschuldigten; Aussagen; Drohungen; Faustrecht; Berufung; Stressabbau; Vorinstanz; Gespräch; Privatklägers; Apos; Äusserung; Urteil; Vorhalt; Sätze; Verfahren; Stressabbauübungen; Verfahren; Anklage; Angst; Auskunftsperson; Parteien; Staat
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
132 II 81Art. 2 Ziff. 1-4, Art. 9 Ziff. 2 und Art. 17 AVUS; Art. 17 und Art. 28 Ziff. 1-2 EAUe; Art. 5 Abs. 2-3 des Auslieferungsvertrages zwischen der Schweiz und Russland; Art. 314 StGB; konkurrierende Auslieferungsersuchen zweier Staaten. Die USA und Russland beantragen je die Auslieferung des ehemaligen russischen Atomenergieministers. Beschwerdegegenstand, Sachurteilsvoraussetzungen, Beschwerdegründe, Kognition (E. 1). Frage der beidseitigen Strafbarkeit nach schweizerischem und US-amerikanischem Strafrecht (E. 2). Internationalstrafrechtliche Priorität des russischen Ersuchens (E. 3). Zusammenfassung, Rechtsfolgen (E. 4 und 5). Auslieferung; Staat; Verfolgte; Recht; Ersuchen; Recht; Russland; Verfolgten; NIKIET; Schweiz; Rechtshilfe; Behörde; Gelder; Behörden; Amtsträger; Korruption; Staaten; Priorität; Sachverhalt; Regierung; Zweck; Barkeit; Atomenergie; Minister
125 I 492Art. 86 OG und Art. 87 OG, Art. 90 Abs. 1 lit. b OG. Staatsrechtliche Beschwerde gegen das Urteil einer letzten kantonalen Rechtsmittelinstanz mit beschränkter Überprüfungsbefugnis. Auch wenn das unterinstanzliche kantonale Urteil nach der "Dorénaz-Praxis" formell nicht mitangefochten werden kann, darf und muss sich der Beschwerdeführer in der Begründung der staatsrechtlichen Beschwerde materiell gegen dessen Beweiswürdigung, die die letzte - mit beschränkter Prüfungsbefugnis ausgestattete - kantonale Instanz als nicht willkürlich befand, wenden. Er hat sich allerdings gleichzeitig mit der Begründung des allein Anfechtungsobjekt bildenden letztinstanzlichen kantonalen Urteils auseinander zu setzen und aufzuzeigen, dass und weshalb darin eine willkürliche Beweiswürdigung der unteren Instanz zu Unrecht verneint wurde. Diese Frage prüft das Bundesgericht frei. Kassationsgericht; Urteil; Obergericht; Rüge; Beweiswürdigung; Bundesgericht; Rügen; Recht; Kantons; Begründung; Instanz; Urteils; Unrecht; Obergerichts; Erwägungen; Kassationsgerichts; Willkür; Entscheid; Aufhebung; Hinweis; Sachen; Nichtigkeitsbeschwerde; Verletzung; Grundsatz

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
D-6524/2019Asyl und WegweisungWegweisung; Vorinstanz; Vollzug; SEM-Akte; Herkunft; Verfügung; Schweiz; Beschwerdeführers; Identität; Sachverhalt; Libyen; Heimat; Staat; Gericht; Algerien; Person; Verfahren; Anhörung; Bundesverwaltungsgericht; Eltern; Sinne; Recht; Entscheid; Akten; Aussage; Flüchtling
F-2369/2018EinreiseverbotEinreise; Einreiseverbot; Vorinstanz; Begründung; Bundesverwaltungsgericht; BVGer; Recht; Verfügung; Sicherheit; BVGer-act; Urteil; Interesse; Polizistin; Einreiseverbots; Akten; Kantons; Beamte; BGB-act; Gründen; Interessen; Verstoss; Verordnung; Person; ZH-act; Anordnung; Fernhaltemassnahme; Staatsanwaltschaft; Winterthur; Unterland

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2024.10, RR.2024.16Bundes; Verfahren; Befehl; Einsprache; Gericht; Verteidigung; Entschädigung; Verfahrens; Bundesanwaltschaft; Rechtsanwalt; Patrick; Götze; Rückzug; Bundesstrafgerichts; Kammer; Verfügung; Einzelrichterin; Eidgenossenschaft; Rechtsmittel; Tribunal; Verfahrenskosten; Urteil; Rechtskraft; Daphinoff; Killias; Herrn; Beilage; Behörde; énal; Gerichtsschreiber
CA.2024.3Bundes; Befehl; Verfahren; Einsprache; Gericht; Bundesanwaltschaft; Verfahrens; Bundesstrafgerichts; Kammer; Rückzug; Verfügung; Einzelrichter; Tribunal; Einzelrichterin; Verfahrenskosten; Urteil; Rechtskraft; Daphinoff; Behörde; énal; Gerichtsschreiber; Parteien; Vereinigungsverfügung; Gilliéron/Killias; Person; Befehlsverfahren; Schweizerischen; Beschwerdekammer

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Schweizer, Vest, TrechselPraxis,2021
Schweizer, Vest, TrechselPraxis,2021