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Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG)

Art. 284b SchKG vom 2023

Art. 284b Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) drucken

Art. 284b eines Trustees

Im Konkurs eines Trustees wird nach Abzug seiner Ansprüche gegen das Trustvermögen dieses aus der Konkursmasse ausgeschieden.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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