E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Swiss Criminal Code (SCC)

Art. 28SCC from 2023

Art. 28 Swiss Criminal Code (SCC) drucken

Art. 28 6. Criminal liability of the media

1 If an offence is committed and completed through publication in a medium, then, subject to the following provisions, only the author shall be liable to prosecution.

2 If the author cannot be identified or if he cannot be brought to court in Switzerland, then the editor responsible in accordance with Article 322bis shall be liable to prosecution. If there is no responsible editor, then the person responsible for publication in accordance with Article 322bis shall be liable for prosecution.

3 If the publication has taken place without the knowledge or against the will of the author, then the editor or, in his absence, the person responsible for publication shall be liable to prosecution as the offender.

4 The accurate reporting of public talks and official communications from a public authority may not be made subject to prosecution.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 28 Swiss Criminal Code (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLF220004Vorsorgliche Massnahme (Persönlichkeitsverletzung)Berufung; Gerin; Berufungsklägerin; Berufungsbeklagte; Massnahme; Glaubhaft; Gericht; Bilanz; Berufungsbeklagten; Vorinstanz; Urteil; Partei; Rechtlich; Gesuch; Aussage; Verfahren; Persönlichkeit; Spiegelstrich; Parteien; Person; Tatsache; Verletzend; Verhalten; Gesuchs; Entscheid; Aufl; Corporate; Governance; Bezirk
ZHUE210332NichtanhandnahmeSchweiz; Beschwerde; Schweizerische; Erfolg; Beschwerdeführer; Täter; Recht; Recht; Schweizerischen; Internet; Ehrverletzung; Digkeit; Staatsanwaltschaft; Erfolgs; Zuständigkeit; Ausland; Bundesgericht; Sinne; Äusserung; Person; Anknüpfung; Beschwerdeführers; Gewalt; Medien; Begangen; Täters; Ehrverletzenden; Äusserungen; Personen; Aufl
Dieser Artikel erzielt 16 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGB 2005/202EntscheidVerfassungsrecht, Schutz der Privatsphäre, Art. 13 Abs. 2 BV (SR 101). Eine Bestimmung im städtischen Polizeireglement, wonach öffentliche Strassen und Plätze mit Videokameras überwacht werden können, welche eine Personenidentifikation zulassen, wobei die Aufnahmen während 100 Tagen aufbewahrt, aber erst in einem konkreten Verfahren eingesehen werden, erweist sich im Rahmen eines abstrakten Normenkontrollverfahrens nicht als unverhältnismässiger Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Verwaltungsgericht, B 2005/202). Aufbewahrung; Stadt; Beschwerde; Antrag; Person; Ueberwachung; Gallen; Aufbewahrungsfrist; Interesse; Eingriff; Frist; Massnahme; Sicherheit; Recht; Personen; Opfer; Verfahren; Aufzeichnung; Antrags; Entscheid; Hinweis; Gesundheitsdepartement; Vorinstanz; Verhältnismässigkeit; Stadtrat; Grundrecht; Verwaltungsgericht; Verwendung; Daten
BSSB.2017.37 (AG.2020.622)HausfriedensbruchBerufung; Berufungskläger; Baustelle; Privatklägerin; Stellen; Zutritt; Baustellen; Werden; Gewerkschaft; Baustellenkontrolle; Arbeit; Rechts; Grundsätzlich; Bestand; Urteil; Werksareal; Interesse; Zutrittsrecht; Gewerkschaften; Hausverbot; Durchführung; Hausfriedensbruch; Rechtlich; Zugang; Tatbestand; Interessen; Welche; Anklage; Rechtliche; Kontrolle
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 IV 65 (6B_440/2019)
Regeste
Art. 28 Abs. 1 StGB ; Strafbarkeit der Medien; keine Anwendbarkeit von Art. 28 Abs. 1 StGB beim "Teilen" und Kommentieren eines fremden Beitrags auf Facebook. Grundsatz der exklusiven Strafbarkeit des Autors bei Mediendelikten (E. 5.1-5.3). Der in Art. 28 Abs. 1 StGB verankerte Begriff des "Mediums" umfasst nicht nur sämtliche Kommunikationsträger, sondern auch Kommunikationsmittel (E. 5.4.1-5.4.3).
Medien; Recht; Medium; Person; Media; Veröffentlichung; Beschwerde; Barkeit; Personen; Facebook; Social; SCHWARZENEGGER; Verbreitung; Kommunikation; Herstellung; SCHWARZENEGGER; Meinung; Anwendungsbereich; WERLY; Drucker; Anwendbarkeit; Öffentlichkeit; Beschwerdeführer; Typischen; Breiten; Beiträge; Anwendungsbereich
146 IV 88 (6B_614/2019) Art. 91a Abs. 1 i.V.m. Art. 55 Abs. 1 und 2 SVG und Art. 10 Abs. 2 SKV ; Verweigerung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit; Betäubungsmittelvortests; hinreichende Verdachtsmomente zur Durchführung; Beweiswert. Für die Durchführung von Vortests nach Art. 10 Abs. 2 SKV genügen geringe Anzeichen einer durch Betäubungs- oder Arzneimittel beeinträchtigten Fahrfähigkeit; eines hinreichenden Tatverdachts, wie er zur Anordnung strafprozessualer Zwangsmassnahmen nach Art. 197 Abs. 1 lit. b StPO erforderlich ist, bedarf es nicht (E. 1.4.2). Beschwerde; Fahrunfähigkeit; Beschwerdeführer; Blutprobe; Massnahme; Feststellung; Hinweis; Betäubungsmittel; Anordnung; Recht; Urteil; Polizei; Tatbestand; Person; Recht; Betäubungsmittelvortest; Vortest; Anzeichen; Verweigerung; Massnahmen; Hinweise; Fahrzeug; Beschwerdeführers; Angeordnet; Vorinstanz; Bundesgericht; Strassen; Erfüllt; Vereitelung

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-1096/2020ÖffentlichkeitsprinzipBeschwerde; Recht; Dokument; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerinnen; Geheim; Rechtsgutachten; Bundes; Person; Zugang; Beschwerdegegner; STENFO; Interesse; Vorinstanz; Kernkraftwerk; Personen; Anwalt; Urteil; Amtliche; Personendaten; Bundesverwaltung; Kernkraftwerkbetreiberin; Informationen; Beruf; Verfahren; Bundesverwaltungsgericht; Daten; Auftrag; Entsorgung
D-3403/2019Asyl und WegweisungBeschwerde; Beschwerdeführer; Vorinstanz; Recht; Verfügung; Recht; Bundesverwaltungsgericht; Glaubhaft; Beschwerdeführers; Vollzug; Landes; Schulter; Partei; Landesverweisung; Urteil; Vorbringen; Wegweisung; Person; Sachverhalt; Widersprüchlich; Angefochtene; Schweiz; Begründet; Entscheid; Ausführungen; Flüchtlingseigenschaft; Zelle; überzeuge; Vorinstanzliche

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BH.2023.5Bundes; Schuldig; Beschuldigte; Urteil; Beschuldigten; Recht; Beamte; Verfahren; Bundesgericht; Polizeiliche; Bundesgerichts; Genugtuung; Gewalt; Kammer; Schweiz; Bundesstrafgerichts; Amtlich; Verfahrens; Person; Bundesanwaltschaft; Verteidigung; Drohung; Lebenshaltungskosten; Amtliche; Behörde; Tiefer; Amtshandlung; Hauptverhandlung; Tagessatz
BG.2023.17Revision; Beschwerde; Bundes; Beruf; Berufung; Gesuchsteller; Verfahren; Beschwerdekammer; Revisionsgesuch; Beschluss; Berufungskammer; Rechtsmittel; Verfahren; StBOG; Bundesstrafgericht; Gericht; Durchsuchung; Bundesgericht; Bundesstrafgerichts; Revisionsgründe; Sicherstellung; Parteien; Gebühr; Bundesanwaltschaft; Urteils; BStKR; Nichteintreten; Gebühren; Wohnung

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
St. Trechsel Kommentar1997
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz