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Civil Procedure Code (CPC)

Art. 274CPC from 2023

Art. 274 Civil Procedure Code (CPC) drucken

Art. 274 Divorce Proceedings

Section 1 General Provisions Initiation

Divorce proceedings are initiated by submitting a joint request for divorce or by filing an action for divorce.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 274 Civil Procedure Code (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLF110128AusweisungGesuch; Gesuchsgegner; Verfahren; Kündigung; Mietzins; Recht; Recht; Verrechnung; Miete; Ausweisung; Mieter; Zahlung; Berufung; Einzelgericht; Summarische; Partei; Parteien; Gesuchsgegners; Depot; Bezahlt; Vereinbarung; Summarischen; Mietvertrag; Sicherheit; Bestritten; Sicherheitsleistung; Urteil; Setze
ZHPC110037Honorar unentgeltlicher RechtsbeistandBeschwerde; Scheidung; Gesuchsteller; Beschwerdeführer; AnwGebV; Verfahren; Honorar; Berücksichtigen; Uster; Verfügung; Höhe; Unentgeltliche; Parteien; Obergericht; Scheidungskonvention; Einkommen; Regel; Bundesgericht; Einzelgericht; Bezirkes; Ordentlichen; Strittig; Rechtsbeistand; Zeitaufwand; Verantwortung; Unterhaltsbeiträge; Gemeinsame; Vorinstanz; Notwendige
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
AGAGVE 2017 55III. Zivilprozessrecht55 Art. 283 ZPO; Art. 545 ff. ORDas Scheidungsgericht kann auf Antrag einer Partei die Versteigerungeiner von den Eheleuten im Rahmen einer Ehegattengesellschaft gehaltenen Liegenschaft anordnen. Damit ist kein Verstoss gegen den Grundsatzder Einheit des Scheidungsurteils verbunden,... Scheidung; Liquidation; Schaft; Ehegatte; Ehegatten; Genna; Auflösung; Gattengesellschaft; Klage; Klagen; Güterrechtliche; Scheidungsverfahren; Ehegattengesellschaft; Klagenhäufung; Güterrechtlichen; Zivilprozessrecht; Entscheid; Dungsverfahrens; Recht; Eheleute; Teilentscheid; Dersetzung; Schei-; Auseinandersetzung; Scheidungsverfahrens; Ergebnis; Zivilrecht; Scheidungsrecht; Innere
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
131 III 189Art. 138 Abs. 1 ZGB; neue Rechtsbegehren in der Anschlussberufungsantwort. Im Sinne eines Minimalstandards gewährleistet Bundesrecht, dass jede Partei in der oberen kantonalen Instanz wenigstens einmal neue Tatsachen und Beweismittel und dadurch veranlasste neue Rechtsbegehren vortragen kann. Kein Bundesrecht verletzt deshalb die kantonale Regelung, die neue Rechtsbegehren nur in der Berufung, der Berufungsantwort bzw. der Anschlussberufung zulässt (E. 2). Recht; Tatsachen; Noven; Rechtsbegehren; Beweismittel; Berufung; Anschluss; Anschlussberufung; Urteil; Klage; Kantonale; Scheidung; Instanz; Klageänderung; Berufungs; Bundesrechtlich; Regelung; Anschlussberufungsantwort; Minimalstandard; Bundesrechtliche; Bundesrecht; Novenrecht; Zugelassen; Vorbringen; Unterhalt; Bundesrechtlichen; Kantons; Vorgebracht; Veranlasst; Appellation
117 II 554Art. 274g OR. Zuständigkeit des Ausweisungsrichters nach ausserordentlicher Kündigung. Ist neben dem Ausweisungsbegehren des Vermieters eine Kündigungsanfechtung oder ein Erstreckungsbegehren des Mieters hängig, so hat der Ausweisungsrichter unbekümmert um den Zeitpunkt der Anhängigmachung auch darüber zu entscheiden. Eine bereits bei der Schlichtungsbehörde oder beim Anfechtungsrichter hängige Kündigungsanfechtung ist dem Ausweisungsrichter zum Entscheid zu überweisen (E. 2a-c). Bundesrechtliche Anforderungen an die Prüfung von Anfechtung und Erstreckung im Ausweisungsverfahren (E. 2d). Ausweisung; Kündigung; Ausweisungsrichter; Mieter; Erstreckung; Schlichtungsbehörde; Kündigungsanfechtung; Ausweisungsrichters; Mieters; Ausweisungsverfahren; Ordentliche; Vermieter; Entscheid; Fochten; Beklagten; Anfechtung; Gültig; Mietrecht; Zuständigkeit; Angefochten; Beurteilung; Einzelrichter; Mietverhältnis; Anfechtungs; Mietrecht; Kündigungen; Dreissig; Kompetenz; Ordentlichen; Zuständig
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