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Loi sur les cartels (LCart)

Art. 27 LCart de 2022

Art. 27 Loi sur les cartels (LCart) drucken

Art. 27 Ouverture d’une enquête

1 S’il existe des indices d’une restriction illicite ? la concurrence, le secrétariat ouvre une enquête, d’entente avec un membre de la présidence de la commission. Il le fait dans tous les cas s’il y est invité par la commission ou par le DEFR.

2 La commission arrête l’ordre dans lequel les enquêtes qui ont été ouvertes doivent être traitées.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
139 II 328 (2C_1054/2012)Art. 6 und 48 VwVG; Art. 43 KG; Parteistellung und Beschwerdebefugnis der Konkurrenten im kartellrechtlichen Untersuchungsverfahren nach Art. 27 ff. KG. Übersicht über die Rechtsprechung des Bundesgerichts zur Konkurrentenbeschwerde (E. 3.3). Die Kartellgesetzgebung als Ordnung zur Gewährleistung eines wirksamen Wettbewerbs versetzt die Konkurrenten in eine besondere, beachtenswerte, nahe Beziehung zueinander (E. 3.5). Berücksichtigung der Besonderheiten des Kartellverwaltungsverfahrens und namentlich der in Art. 43 KG angelegten Unterscheidung zwischen beteiligungsberechtigten Dritten mit und ohne Parteistellung (E. 4). Parteistellung (Art. 6 VwVG) und Beschwerdebefugnis (Art. 48 VwVG) der Konkurrenten im kartellrechtlichen Untersuchungsverfahren setzen voraus, dass diese einen deutlich spürbaren wirtschaftlichen Nachteil erleiden (E. 4.5). Anwendung im konkreten Fall (E. 5). Beschwerde; Wettbewerb; Konkurrent; Konkurrenten; Wettbewerbs; Beschwerdeführerin; Beschwerdebefugnis; Beschwerdeführerinnen; Kartellgesetz; Verfahren; Vorinstanz; Parteistellung; Recht; Rechtlich; Wirtschaftliche; Untersuchung; Interesse; Nachteil; Urteil; Verwaltungsverfahren; Wirtschaftlichen; Klausel; Wettbewerbsbeschränkung; Untersuchungsverfahren; Deutlich; Wirksame; Spürbare; Beziehung; Hallenstadion; Ticketcorner
130 II 521Art. 26, 27, 39 und 43 Abs. 1 lit. a KG; vorsorgliche Massnahmen im Rahmen einer Vorabklärung gemäss Art. 26 KG, Weigerung der Wettbewerbskommission, eine kartellrechtliche Untersuchung i.S. von Art. 27 KG zu eröffnen. Gemäss Art. 43 Abs. 1 lit. a KG können Dritte, die eine Wettbewerbsbehinderung geltend machen, erst im Verfahren der kartellrechtlichen Untersuchung i.S. von Art. 27 KG Parteirechte ausüben, nicht schon im Rahmen einer kartellrechtlichen Vorabklärung i.S. von Art. 26 KG. Lehnt es die Wettbewerbskommission auf Gesuch eines Dritten hin ab, vor Eröffnung einer kartellrechtlichen Untersuchung vorsorgliche Massnahmen anzuordnen oder eine kartellrechtliche Untersuchung zu eröffnen, handelt es sich dabei nicht um eine Verfügung mit Rechtswirkungen für den Dritten, sondern um eine blosse Mitteilung an diesen, gegen welche er nicht Beschwerde führen kann, auch nicht Rechtsverweigerungsbeschwerde (E. 2). Untersuchung; Massnahme; Massnahmen; Wettbewerb; Wettbewerbs; Vorsorgliche; Verfügung; Wettbewerbskommission; Eröffnung; Vorabklärung; Beschwerde; Entscheid; Kartellgesetz; Verfahren; Bundes; Rekurskommission; Erlass; Vorsorglicher; Anspruch; Kartellrechtliche; Banca; Cornèr; Sekretariat; Urteil; BILGER; Bundesgericht; CARRON; Gesetzlich; Parteistellung

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-5119/2019Unzulässige WettbewerbsabredenUntersuchung; Beschwerde; Wettbewerb; Beschwerdeführerin; Eröffnung; Recht; Unternehmen; Verfahren; Publikation; Recht; Wettbewerbsbeschränkung; Bundes; Sanktion; Sekretariat; Verfahrens; Vorinstanz; Partei; Frist; Auslegung; Parteien; Zeitpunkt; Unzulässige; Wortlaut; Kartellgesetz; Sinne; Graubünden; Abrede; Gehör; Ausgedehnt
B-5130/2019Unzulässige WettbewerbsabredenUnternehmen; Recht; Beschwerde; Beschwerdeführerin; Unternehmens; Chung; Sanktion; Recht; Beschwerdeführerinnen; Untersuchung; Urteil; Verfahren; Konzern; Gesellschaft; Schlub; Rechtlich; Vorinstanz; Rechtliche; BVGer; Umstrukturierung; Kartellrecht; Verfügung; Rechts; Träger; Erhalte; Vermögens; Eröffnung; Verfahrens

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2020.285Recht; Kultur; Rechtshilfe; Kulturgüter; Hinzufügen; öffnen; Filter; Beschwerde; Recht; ägyptische; Verfahren; Behörde; Rubrik; Staat; ägyptischen; Kunst; Entscheid; Schweiz; Ägypten; Beschwerdeführer; Rechtshilfeersuchen; Behörden; Herausgabe; Einziehung; Urteil; Bundesanwaltschaft; Ersuchende; Entscheide; Illegal
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