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Code de procédure pénale (CCP)

Art. 268 CCP de 2023

Art. 268 Code de procédure pénale (CCP) drucken

Art. 268 Séquestre en couverture des frais

1 Le patrimoine d’un prévenu peut être séquestré dans la mesure qui paraît nécessaire pour couvrir:

  • a. les frais de procédure et les indemnités ? verser;
  • b. les peines pécuniaires et les amendes.
  • 2 Lors du séquestre, l’autorité pénale tient compte du revenu et de la fortune du prévenu et de sa famille.

    3 Les valeurs patrimoniales insaisissables selon les art. 92 ? 94 de la loi fédérale du 11 avril 1889 sur la poursuite pour dettes et la faillite (1) sont exclues du séquestre.

    (1) RS 281.1

    Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Art. 268 Code de procédure pénale (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHSB210526Gewerbsmässiger Wucher etc. und WiderrufDigte; Schuldig; Beschuldigte; Digten; Schädigte; Geschädigte; Beschuldigten; Privatkläger; Sicht; Zwang; Zwangs; Schädigten; Instanz; Geschädigten; Zwangslage; Darlehen; Lichen; Vorinstanz; Richt; Finanziell; Kredit; Recht; Erhalte; Finanzielle; Staat; Recht; Sinne; Waltschaft; Fahre; Lichkeit
    ZHSB220215Qualifizierte Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz etc.Schuldig; Beschuldigte; Dossier; Beschuldigten; Asservat; Betäubungsmittel; Vorinstanz; Staatsanwalt; Droge; Verteidigung; Drogen; Staatsanwaltschaft; Sinne; Urteil; Marke; BetmG; Asservat-Nr; Dispositiv; Prot; Berufung; Crystal; Geldstrafe; Busse; Beschlagnahmt; Freiheitsstrafe; Beschlagnahmte; Landes; Amtlich; Betäubungsmittelgesetz; Dossiers
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    BSBES.2019.275 (AG.2020.262)BeschlagnahmeSchwer; Beschwerde; Beschlagnahme; Beschwerdeführer; Staatsanwaltschaft; Kosten; Verfahren; November; Verfahrens; Amtlich; Dezember; Amtliche; Begründung; Verfahrenskosten; Vermögen; Werden; Gemäss; Beschwerdeführers; Gericht; Bargeld; Verteidigung; Deckung; Aufhebung; Verfügung; Betreffend; Voraus; Einvernahme; Person; Verteidiger; Hausdurchsuchung
    BSBES.2018.228 (AG.2020.23)Beschlagnahmebefehl und vorzeitige Verwertung eines FahrzeugsBeschwerde; Beschwerdeführer; Verfahren; Staatsanwaltschaft; Fahrzeug; Beschwerdeführers; Werden; Verfügung; Beschlag; Verwertung; Beschlagnahme; Beschlagnahmt; Dezember; Vorzeitig; Verfahrens; Rechtsvertreter; Februar; Worden; Vorzeitige; Beschlagnahmte; Mutter; Dezember; Eigentum; Januar; Beschlagnahmten; Rovers; Eingabe; Vernehmlassung; Fahrzeugs; Gelten
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    141 IV 360Art. 12 BV und Art. 268 StPO; Beschlagnahme zur Kostendeckung. Bei der Beschlagnahme zur Kostendeckung müssen die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Beschuldigten berücksichtigt und Vermögenswerte ausgenommen werden, die nach den Art. 92-94 SchKG nicht pfändbar sind (Art. 268 Abs. 2 und 3 StPO). Diese Prüfung trägt dem Verhältnismässigkeitsprinzip und dem Grundrecht auf Gewährleistung des Existenzminimums Rechnung (E. 3.1).
    Regeste b
    Art. 12 BV; Art. 71 Abs. 2 und 3 StGB, Art. 263 StPO; Beschlagnahme zur Sicherstellung einer Ersatzforderung. Die Beschlagnahme zur Sicherstellung einer Ersatzforderung (Art. 71 Abs. 3 StGB) ist aufrechtzuerhalten, sofern sie vom Umfang her nicht offensichtlich unverhältnismässig ist, insbesondere mit Blick auf die Gewährleistung des Existenzminimums (Art. 12 BV). Erst vor dem Sachrichter ist die persönliche - insbesondere finanzielle - Situation des Beschuldigten zu berücksichtigen (E. 3.2). Umfasst diese Art der Beschlagnahme sämtliche Einkünfte, ist sie mit der Pfändung des Erwerbseinkommens nach Schuldbetreibungsrecht vergleichbar. Die Behörde muss daher, in Anwendung des Verhältnismässigkeitsprinzips, bereits bei der Anordnung der Beschlagnahme darauf achten, nicht in das Existenzminimum des Beschuldigten einzugreifen (E. 3.4).
    Séquestre; Consid; Courant; Pénal; Créance; Compensatrice; Droit; été; Recourant; être; Mesure; Minimum; Arrêt; Suite; Pénale; Canton; Cours; Prévenu; Avril; Février; Poursuite; Compte; Séquestré; Garanti; éventuelle; Vital; Avoir; Montant; Public
    102 IV 103Art. 277bis BStP, Art. 303 Ziff. 1 StGB. 1. Ob der Täter wider besseres Wissen gehandelt habe, ist Tatfrage (Erw. 1). 2. Überprüfungsbefugnis des Kassationshofes. Sie erstreckt sich grundsätzlich auch auf Rechtsfragen, die weder im kantonalen Verfahren noch in der Nichtigkeitsbeschwerde aufgeworfen worden sind (Erw. 2). 3. Wer während eines bereits im Gange befindlichen Strafverfahrens an der falschen Anschuldigung festhält, macht sich dadurch nicht nach Art. 303 StGB strafbar (Erw. 3). Schuldig; Anschuldigung; Falsche; Beschwerde; Kanton; Kantons; Gericht; Beschwerdeführer; Hauser; Beschwerdeführerin; Kaufmann; Kassationshof; Untersuchung; Nidwalden; Tatbestand; Absicht; Täter; Urteil; Verfahren; Eröffnung; Kantonsgericht; Falschen; Kindsmisshandlung; Festgehalten; Nichtigkeitsbeschwerde; Verfolgung; Verfahren; Bundesgericht; Kinder

    Anwendung im Bundesstrafgericht

    BSGLeitsatzSchlagwörter
    SK.2020.58Urteil; Bundes; Berufung; Bundesstrafgericht; Kammer; Gericht; Bundesstrafgerichts; Urteils; Beurteilung; Gesuch; Schriftlich; Person; Partei; Beschwerde; Verfahren; Hauptverhandlung; Begründet; Verurteilte; Mündlich; Einzelrichter; Tribunal; Schriftliche; Parteien; Abwesenheitsurteil; StPO; Schuldig; Unrichtige; Feststellung; Ermessens
    SK.2019.64Versuchter Betrug (Art. 146 StGB i.V.m. Art. 22 StGB); In Umlaufsetzen falschen Geldes (Art. 242 StGB i.V.m. Art. 250 StGB); Einführen falschen Geldes (Art. 244 StGB i.V.m. Art. 250 StGB); Falsche Anschuldigung (Art. 303 StGB);
    Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz (Art. 91 Abs. 2 Bst. b SVG, Art. 95 Abs. 1 Bst. a SVG, Art. 96 Abs. 1 Bst. a und Abs. 2 SVG, Art. 99 Ziff. 2 SVG); Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (Art. 19a BetmG)
    Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Falsche; Falschen; Geldes; Banknote; Banknoten; Bundes; Umlauf; Umlaufsetzen; Freiheitsstrafe; Urteil; Falschgeld; Gericht; Fahrzeug; Falsifikat; Umlaufsetzens; Geldstrafe; Recht; Falsifikate; Betrug; Täter; Einführens; Busse; Verfahren

    Kommentare zum Gesetzesartikel

    AutorKommentarJahr
    Heimgartner Donatsch, Hansjakob, Lieber Kommentar, 42201
    Bommer, GoldschmidBasler Kommentar, Schweizerische Strafprozessordnung2014
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