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Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR)

Art. 268 OR dal 2023

Art. 268 Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR) drucken

Art. 268 Q. Diritto di ritenzione del locatore I. Estensione

1 Per la pigione annuale scaduta e per quella del semestre in corso, il locatore di locali commerciali ha un diritto di ritenzione sulle cose mobili che vi si trovano e servono al loro uso o godimento.

2 Il diritto di ritenzione del locatore si estende agli oggetti introdotti dal subconduttore nella misura in cui questi non abbia pagato la pigione al sublocatore.

3 Sono esenti dal diritto di ritenzione gli oggetti che non potrebbero essere pignorati dai creditori del conduttore.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 268 Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPD150011Obligatorisches Schlichtungsverfahren, (sachliche) Zuständigkeit der Schlichtungsbehörde.Beschwerde; Klage; Vorinstanz; Klagte; Entscheid; Klagten; Schlichtungsbehörde; Beklagten; Verfahren; Pacht; Partei; Klagebewilligung; Sachlich; Parteien; Zuständig; Zuständigkeit; Recht; Vertrag; Fikon; Gericht; Pfäffikon; Anspruch; Landwirtschaftliche; Bezirksgericht; Verfahrens; Qualifikation; Pachtsachen; Zuständige; Streit; III
ZHRT140209RechtsöffnungGesuchsgegnerin; Gesuchsteller; Beschwerde; öffnung; Rechtsöffnung; Mietzins; Betreibung; Mietvertrag; Retention; Vorinstanz; Forderung; Glaubhaft; Mängel; Drittel; Rechnung; Rechtsöffnungs; Verrechnung; SchKG; Partei; Provisorische; Verfahren; Fläche; Verrechnungsforderung; Parteien; Urteil; Betreibungsamt; Mietvertrags; Retentionsverzeichnis; Erteilen
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
129 III 395Retentionsverzeichnis (Art. 283 SchKG; Art. 268 OR). Aufnahme eines Retentionsverzeichnisses gegenüber einem Schuldner, dem die provisorische Nachlassstundung bewilligt worden ist (E. 2.2). Für die Aufnahme eines Retentionsverzeichnisses zur Sicherung von künftigem (laufendem) Mietzins ist die Gefährdung des Retentionsrechts auch dann darzutun, wenn der genannte Zins unmittelbar an verfallenen Zins anschliesst, für den das gleiche Gesuch gestellt worden ist (E. 3.4).
Beschwerde; Betreibung; Retentionsverzeichnis; Betreibungs; Mietzins; Verfallen; SchKG; Retentionsrecht; Betreibungsamt; Begehren; Pensionskasse; Retentionsverzeichnisses; Beschwerdeführerinnen; Gefährdung; Konkurs; Künftige; Schuldbetreibung; Aufsicht; Verfallenen; Unmittelbar; Künftigen; Nachlassstundung; Aufsichtsbehörde; Sicherung; Quartal; Fälligen; Wegschaffung; Schuldbetreibungs; Provisorische; Jahreszinses
124 III 215Art. 268 ff. OR; Art. 37 Abs. 2 SchKG und Art. 206 SchKG. Das Retentionsrecht des Vermieters von Geschäftsräumen (Art. 268 ff. OR) wird wegen Art. 37 Abs. 2 SchKG betreibungsrechtlich zwar als Faustpfand betrachtet, und demzufolge ist die Retention durch Betreibung auf Pfandverwertung zu prosequieren. Doch kann das Retentionsrecht nicht der Pfandbestellung durch einen Dritten gleichgestellt werden, welche nach der Ausnahmeregelung des Art. 206 Abs. 1 zweiter Satz SchKG im Konkurs des Schuldners die Aufhebung der Betreibung verhindert (E. 1). Fällt der Mieter in Konkurs, so muss der Vermieter von Geschäftsräumen seine Forderung und das Retentionsrecht im Konkurs anmelden (E. 2a). Konkurs; Betreibung; Beschwerde; SchKG; Retention; Recht; Beschwerdeführerin; Betreibungen; Pfand; Schuldbetreibung; Retentionsrecht; Geschäftsräume; Eigentumsvorbehalt; Geschäftsräumen; Betreibungsamt; Vermieter; Mieter; Gläubiger; Forderung; Konkurseröffnung; Verwertung; Pfandbestellung; Vermieters; Schuldbetreibungs; Retinierten; Kantonsgericht; Aufsichtsbehörde; Gallen; Alttoggenburg

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BP.2015.1Sequestro (art. 263 segg. CPP). Gratuito patrocinio (art. 132 cpv. 1 lett. b CPP). Dell Penal; Federal; Federale; Tribunale; Mente; Della; Penale; Consid; Sequestro; Procedura; Corte; Sentenza; Essere; Dellincarto; Reclamante; Reclamo; Confisca; Conto; ufficio; Difensore; Decisione; Valori; Delle; Patrimoniali; Criminale; Penali
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