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Swiss Criminal Code (SCC)

Art. 266SCC from 2023

Art. 266 Swiss Criminal Code (SCC) drucken

Art. 266 Attacks on the independence of the Confederation

1. Any person who a carries out an act with the aim of,violating or endangering the independence of the Confederation orendangering the independence of the Confederation by bringing about the interference of a foreign power in federal affairs,shall be liable to a custodial sentence of not less than one year.

Amended by No I of the FA of 5 Oct. 1950, in force since 5 Jan. 1951 (AS 1951 1 16; BBl 1949 1 1249).2. Any person who enters into a relationship with the government of a foreign state or its agents with the aim of bringing about a war against the Confederation shall be liable to a custodial sentence of not less than three years.In serious cases a life sentence may be imposed.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
132 IV 102Art. 68 Ziff. 2 StGB; Strafzumessung bei retrospektiver Realkonkurrenz. Die Annahme einer hypothetischen lebenslänglichen Gesamtstrafe setzt voraus, dass entweder die Grundstrafe oder die Zusatzstrafe auf lebenslängliches Zuchthaus lauten (E. 9.2.3).
Zusatz; Zusatzstrafe; Lebenslänglich; Zuchthaus; Lebenslängliche; Grund; Gesamtstrafe; Vorinstanz; Grundstrafe; Urteil; Hypothetische; Zeitige; Täter; Freiheitsstrafe; Beurteilt; Recht; Beschwerde; Schärfung; Richter; Begangen; Beschwerdeführer; Italien; Taten; Hypothetischen; Lebenslängliches; Bedroht; Mordtat; Italienischen; Verurteilt
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