Art. 265 CCP de 2024
Art.? 265 Obligation de dépôt
1? Le détenteur d’objets ou de valeurs patrimoniales qui doivent être séquestrés est soumis ? l’obligation de dépôt.
2? Ne sont pas soumis ? l’obligation de dépôt: a. le prévenu;b. les personnes qui ont le droit de refuser de déposer ou de témoigner, dans les limites de ce droit;c. les entreprises, si le fait d’opérer un dépôt est susceptible de les mettre en cause au point qu’elles-mêmes:1. pourraient être rendues pénalement responsables,2. pourraient être rendues civilement responsables et que l’intérêt ? assurer leur protection l’emporte sur l’intérêt de la procédure pénale.
3? L’autorité pénale peut sommer les personnes tenues d’opérer un dépôt de s’exécuter dans un certain délai, sous commination de la peine prévue ? l’art. 292 CP (1) ou d’une amende d’ordre.
4? Le recours ? des mesures de contrainte n’est possible que si le détenteur a refusé de procéder au dépôt ou s’il y a lieu de supposer que la sommation de procéder au dépôt ferait échouer la mesure.
(1) [RS 311.0]
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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BGE | Regeste | Schlagwörter |
144 IV 74 | Art. 246-248 und Art. 263 StPO. Unterscheidung zwischen zu durchsuchenden entsiegelungsrelevanten und nicht entsiegelungsrelevanten (direkt der Beschlagnahme unterliegenden) Aufzeichnungen und Gegenständen. Offensichtlich nicht dem Geheimnisschutz unterliegende, nicht durchsuchungs- und entsiegelungsrelevante Gegenstände, wie z.B. Drogen oder Bargeld, dürfen von der Siegelung ausgenommen und der Staatsanwaltschaft (ohne materiellen Entsiegelungsentscheid) zur weiteren Verwendung überlassen werden. Diese Gegenstände sind nach Massgabe der Bestimmungen von Art. 263 ff. StPO der Beschlagnahme zugänglich. Nach Art. 246-248 StPO zu durchsuchende gesiegelte Beweisunterlagen, Datenträger und Aufzeichnungen, die dem Geheimnisschutz zugänglich sind und deren Entsiegelung beantragt wurde, namentlich gespeicherte und abgerufene Fernmeldekommunikation, sind erst nach erfolgter Entsiegelung (Art. 248 StPO) und Durchsuchung (Art. 246 StPO) von der Staatsanwaltschaft förmlich zu beschlagnahmen. Prozessualer Rechtsschutz gegen Entsiegelungs- bzw. Beschlagnahmeentscheide (E. 2). | Entsiegelung; Beschwerde; Staatsanwaltschaft; Aufzeichnungen; Sichergestellt; Beschlagnahme; Durchsuchung; Sichergestellte; Durchsuchen; Geheimnisschutz; Sichergestellten; Entsiegelungsverfahren; Entsiegelungsgesuch; Daten; Drogen; Mobiltelefone; Datenträger; Schlüssel; Durchsuchende; Entsiegelungsrelevant; Recht; Diverse; Entsiegelungsrelevante; Vorinstanz; Inhaber; Förmlich; Versiegelten; Beschlagnahmen; Siegelung; Bundesgericht |
143 IV 270 (1B_29/2017) | Art. 13 Abs. 1 BV; Art. 1, Art. 54, Art. 113 Abs. 1, Art. 141, Art. 192 Abs. 2, Art. 196 lit. a, Art. 235, Art. 241 Abs. 1 und Abs. 3, Art. 246, Art. 247 Abs. 1 und Abs. 3, Art. 248 Abs. 1 und Abs. 3 lit. a, Art. 263 Abs. 1 lit. a und Abs. 3, Art. 264 Abs. 1 lit. b, Art. 265 Abs. 4, Art. 277 Abs. 2 sowie Art. 312 StPO; Online-Recherche und vorläufige Sicherstellung von Chat-Verläufen auf einem digitalen sozialen Netzwerk; Entsiegelung. Zusammenfassung der einschlägigen Rechtsprechung, insbesondere bezüglich Datenerhebung bei sogenannten "abgeleiteten" Internetdiensten, und Abgrenzung der anwendbaren strafprozessualen Untersuchungsmassnahmen (E. 4.3-4.8). Abwehr von akuter Kollusion und Durchsuchung eines Kassibers mit persönlichen Zugangsdaten des inhaftierten Beschuldigten zum sozialen Netzwerk Facebook (FB); Online-Recherche auf dem FB-Konto und vorläufige Sicherstellung von untersuchungsrelevanten (auf elektronischen Servern bzw. sogenannten "Internet-Clouds" gespeicherten) Chat-Nachrichten; Versiegelung von provisorisch sichergestellten Nachrichten; Fehlen von gesetzlichen Verwertungsverboten (Art. 140 und 141 StPO) im beurteilten (das Untersuchungsverfahren betreffenden) Entsiegelungsfall (E. 5-7). Die Artikel 269-279 StPO sind auf abgeleitete Internetdienste wie FB nicht anwendbar (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 7.1). Die Online-Recherche auf dem FB-Konto verstösst nicht gegen das Territorialitätsprinzip (E. 7.10). | Internet; Beschwerde; Staatsanwaltschaft; Nachricht; Beschwerdeführer; Fernmelde; Daten; Aufzeichnungen; Gericht; Sichergestellt; Nachrichten; Behörde; Daten; Durchsuchung; Zugangsdaten; Sichergestellte; Recht; Schweiz; Internetdienst; Abgeleitet; Sichergestellten; Inhaber; Abgeleitete; Siegelung; Elektronisch; Internetdienste; Zwangsmassnahme; Bundesgericht; Beschuldigte |