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Strafgesetzbuch (StGB)

Art. 264l StGB vom 2023

Art. 264l Strafgesetzbuch (StGB) drucken

Art. 264l Handeln auf Befehl oder Anordnung

bisDer Untergebene, der auf Befehl eines Vorgesetzten oder auf Anordnung von vergleichbarer Bindungswirkung eine Tat nach dem zwölften Titel oder dem zwölften Titelter begeht, ist strafbar, wenn er sich der Strafbarkeit der Handlung zur Zeit der Tat bewusst war.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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