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Codice di procedura civile (CPC)

Art. 264 CPC dal 2023

Art. 264 Codice di procedura civile (CPC) drucken

Art. 264 Garanzia e risarcimento del danno

1 Se vi è da temere un danno per la controparte, il giudice può subordinare l’emanazione di provvedimenti cautelari alla prestazione di una garanzia a carico dell’instante.

2 L’instante risponde del danno causato a seguito di un provvedimento cautelare ingiustificato. Ove risulti però che l’istanza era stata promossa in buona fede, il giudice può ridurre o escludere il risarcimento.

3 La garanzia è liberata a favore dell’instante se è accertato che non è promossa alcuna azione di risarcimento del danno; se vi è incertezza in proposito, il giudice assegna un termine per inoltrare la causa.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 264 Codice di procedura civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHE220042Vorsorgliche MassnahmenGesuch; Gesuchsgegnerin; Grundstück; Massnahme; Grundbuch; Partei; Ziffer; Zahlung; Massnahmen; Vorsorglich; Vorsorgliche; Kaufvertrag; Vertrag; Gericht; Verfügung; Parteien; Leistung; Streit; Glaubhaft; Eigentums; Hauptsache; Streitwert; Recht; Grundstücks; Eigentumsübertragung; Kaufpreis; Grundbuchamt; Positiv; Vorsorglichen; Hotel
ZHHE220051Vorsorgliche MassnahmenGesuch; Gesuchsgegnerin; Massnahme; Firma; Massnahmen; Firmen; Vorsorglich; Partei; Verwechslungsgefahr; Vorsorgliche; Parteien; Bestandteil; Namens; Familienname; Hauptsache; Rechtlich; Anspruch; Familiennamen; Anordnung; Sorglichen; Handel; Entscheid; Bestandteile; Vorsorglichen; Sicherheit; Glaubhaft; Domain; Begründet; Wenden; Unternehmen
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGII/1-2011/2Entscheid Art. 61 Abs. 1, Art. 71 Abs. 1 BGBB (SR 211.412.11); Art. 602 ZGB (SR 210); Erben; Gesuch; Gesuchsteller; Begehren; Verwaltung; Erwerb; Erbenvertreter; Wiederaufnahme; Entscheid; Grundstück; Verfahren; Grundstücke; Erbengemeinschaft; Erbschaft; Verfahrens; Kanton; Verwaltungsrekurskommission; Gallen; Erwerbsbewilligung; Erbenvertreters; Gesuchstellers; Beschwerde; Grundbuch; Kantons; Rechtsvertreter; Urteil; Amtliche; Einsetzung; Landwirtschaftliche
SGHG.2005.121Entscheid Art. 41 Abs. 1 VVG (SR 221.229.1). Entsprechend der besonderen Natur des Versicherungsvertrags tritt die Fälligkeit des Versicherungsanspruchs erst ein, wenn die vorliegenden Informationen den Versicherer haben überzeugen können, dass der Anspruch auf Versicherungsleistungen zu Recht besteht (sogenannte Deliberationsfrist). Hält der Versicherer jedoch in seinen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) fest, er erbringe seine Versicherungsleistung innert 30 Tagen nach Eintritt des Schadenereignisses bzw. innerhalb eines bestimmten bzw. hinreichend bestimmbaren Leistungstermins, liegt die Vereinbarung eines Verfalltages vor, mit dessen Ablauf der Verzug auch ohne Mahnung eintritt (Handelsgericht, Partei; Sachverständigen; Schaden; Klage; Versicherung; Klagten; Parteien; Sachverständigenverfahren; Beklagten; Verzug; Obmann; Sachverständigenverfahrens; Verfahren; Recht; Versicherer; Verzugszins; Prozesskosten; Unterliegen; Deliberationsfrist; Anspruch; VVG-Nef; Fällig; Unnötige; Mahnung; Betrag; Höhe; Gutachten
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
143 III 624 (5A_590/2016)Art. 260a Abs. 1 ZGB; Art. 260b Abs. 1 ZGB i.V.m. Art. 296 ZPO; Aktivlegitimation zur Anfechtung einer Kindesanerkennung; Beweisfragen im Abstammungsprozess. Voraussetzungen, unter denen die Heimat- und die Wohnsitzgemeinde des Anerkennenden oder die kantonale Aufsichtsbehörde im Zivilstandswesen auf Anfechtung einer Kindesanerkennung klagen dürfen (E. 3 und 4). Beweis, insbesondere durch DNA-Gutachten, dass der Anerkennende nicht der Vater des Kindes ist. Zulässigkeit und Voraussetzungen einer zwangsweisen Durchsetzung der gerichtlich angeordneten DNA-Begutachtung (E. 5 und 6). Beschwerde; Kindes; Beschwerdegegner; Interesse; Vater; Klage; Beschwerdeführer; Recht; Beweis; Anfechtung; Schweiz; Urteil; Partei; Beschwerdeführerin; Klagerecht; Mitwirkung; Schweizer; Wohnsitzgemeinde; Begutachtung; Vaters; Heimat; Anerkennung; Kindesverhältnis; Vaterschaft; Gemeinde; Abstammung; Bürger;Beschwerdegegners; Anerkennende
142 III 587 (4A_406/2015)Art. 343 Abs. 1 lit. b und c ZPO; vorsorgliche Massnahmen, Ordnungsbusse. Ordnungsbusse für jeden Tag der Nichterfüllung eines superprovisorisch angeordneten vorsorglichen Verbots (E. 3-6). Beschwerde; Beschwerdeführerin; Verbot; Ordnungsbusse; Verbots; Vorinstanz; Verfügung; Vollstreckung; Superprovisorisch; Entscheid; Instagram; Superprovisorische; Instagram-Account; Verhalten; Vorsorglich; Nichterfüllung; Rechtlich; Verletzung; Vorsorgliche; Zuwiderhandlung; Partei; Superprovisorischen; Recht; Beschwerdegegnerin; Beanstandet; Rechtliche; Massnahme; Gerichtliche; Bildzeichen

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-7429/2015Energie (Übriges)Beschwerde; Beschwerdegegnerin; Aktien; Swissgrid; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Recht; Vorinstanz; Vorkaufsrecht; Verfügung; Urteil; Massnahme; Entscheid; Vorsorglich; Partei; Über; Beschwerdegegnerinnen; Interesse; Vorsorgliche; Massnahmen; Verfahren; Statutarisch; Angefochten; Angefochtene; Gesetzlich; Swissgrid-Aktien; Vorkaufsrechte; Übertragung

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
JOHANN ZÜRCHER Kommentar, 2. Aufl., Zürich2016
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