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Loi fédérale sur la poursuite pour dettes et la faillite (LP)

Art. 264 LP de 2023

Art. 264 Loi fédérale sur la poursuite pour dettes et la faillite (LP) drucken

Art. 264 D. Distribution des deniers

1 À l’expiration du délai de dépôt, l’administration procède ? la distribution des deniers.

2 Les dispositions de l’art. 150 sont applicables par analogie.

3 Les dividendes afférents aux créances subordonnées ? une condition suspensive ou ? un terme incertain sont déposés ? la caisse des dépôts et consignations.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 264 Loi fédérale sur la poursuite pour dettes et la faillite (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BEABS 2020 170Beginn der Beschwerdefrist bei einer Beschwerde gegen die provisorische Vertei-lungsliste im KonkursverfahrenBeschwerde; Konkurs; Verteilung; Verteilungsliste; Führe; Beschwerdeführer; Konkursamt; Auflage; Provisorische; Forderung; Beschwerdefrist; Kollokation; Aufsichtsbehörde; Erfahren; Gläubiger; Seeland; Bedingt; Zugelassen; Seiner; Belege; Hätte; Kollokationsverfügung; Einsicht; Laufen; Eingereicht; Kündigungsfrist; Lohnforderung

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
134 III 267 (5A_234/2007)Art. 74 Abs. 2 lit. a BGG; Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung. Hat das Bundesgericht eine Frage bislang nicht entschieden, bestehen diesbezüglich unterschiedliche kantonale Praxen und ist die Wahrscheinlichkeit, dass diese Frage dem Bundesgericht je unterbreitet werden kann, infolge der Streitwertgrenze äusserst gering, so liegt eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung vor (E. 1.2.3).
Regeste b
Art. 264 Abs. 2 OR, Art. 82 SchKG; Mietvertrag als Rechtsöffnungstitel bei vorzeitiger Rückgabe des Mietobjekts. Der Mietvertrag bleibt bei vorzeitiger Rückgabe des Mietobjekts ohne Nennung eines zumutbaren Nachmieters provisorischer Rechtsöffnungstitel (E. 3).
Recht; Beschwerde; Rechtsöffnung; Mietvertrag; Beschwerdeführerin; Rückgabe; Mietobjekt; Mieter; Rechtsöffnungstitel; Mietobjekts; Vorzeitige; Bundesgericht; Mietzins; Obergericht; Beschwerdegegnerin; Zumutbaren; Grundsätzlicher; Rechtsfrage; Mietverhältnis; Bezirksgericht; Nachmieter; STÜCHELI; Nachmieters; Streitwert; Vertraglich; Lehrmeinung; Entscheid; Mietsache; Vermieter; Urteil
102 III 49Verwertung von Miteigentumsanteilen im Konkurs.
Konkurs; Pfand; Gemeinschuldner; Forderung; Miteigentum; Grundstück; SchKG; Pfandforderung; Miteigentums; Dividende; Miteigentumsanteil; Recht; Gläubiger; Betrag; Gemeinschuldners; Miteigentümer; Verwertung; Forderungen; Schuld; Kollozierte; Gedeckt; Miteigentumsanteils; Pfandforderungen; Regel; Rückgriff; Verlust; Gesellschaft; Bedingung; Löschung
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