StReG Art. 26 - Daten betreffend die Online-Bestellung von Auszügen aus einem ausländischen Strafregister

Einleitung zur Rechtsnorm StReG:



Das Schweizerische Strafregistergesetz regelt die Speicherung und den Zugang zum Strafregister in der Schweiz, einschliesslich der Löschung von Einträgen nach bestimmten Fristen oder bei Rehabilitierung. Es schützt die Persönlichkeitsrechte von Personen im Strafregister und dient dazu, sowohl die individuellen Rechte als auch die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.

Art. 26 StReG vom 2025

Art. 26 Strafregistergesetz (StReG) drucken

Art. 26 Daten betreffend die Online-Bestellung von Auszügen aus einem ausländischen Strafregister

1 In VOSTRA werden Daten über die Online-Bestellung von Auszügen aus einem ausländischen Strafregister eingetragen und verarbeitet.

2 Der Bundesrat regelt, welche Daten in welcher Form eingetragen werden.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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