Art. 26 ORC de 2025

Art. 26 Principes régissant l’inscription (1) Délai
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
86 I 105 | 1. Art. 940 OR, Art. 21 HRegV, Prüfungspflicht des Handelsregisterführers. Ein Vorgang ist auch dann einzutragen, wenn sich darüber streiten lässt, ob das materielle Zivilrecht ihn gestatte (Erw. 1). 2. Art. 717 f., 458 f. OR. Die Auffassung, einem gemeinsam zeichnungsberechtigten Mitglied des Verwaltungsrates einer Aktiengesellschaft könne ausserdem Einzelprokura erteilt werden, ist nicht offensichtlich unhaltbar (Erw. 2 f.). | Verwaltung; Verwaltungsrat; Prokurist; Mitglied; Handelsregister; Verwaltungsrate; Vertretung; Prokura; Verwaltungsrates; önne; Gesellschaft; Recht; Prokuristen; Eintragung; Aktiengesellschaft; össische; Person; Vertretungsmacht; Rechtshandlung; Hybrida; Rechtshandlungen; Vertreter; Einzelprokura; ührt; önnen; Generalversammlung; üsse; Entscheid; Handelsregisterbehörden; änkt |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Rino Siffert, Nicholas Turin | Bern | 2013 |