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Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR)

Art. 259fOR from 2023

Art. 259f Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR) drucken

Art. 259f 5. Assumption of litigation

Where a third party claims a right over the object that is incompatible with the rights of the tenant or lessee, on notification by the latter the landlord or lessor is obliged to assume responsibility for the litigation.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSZB.2020.21 (AG.2020.523)Mietausweisung (BGer 4A_571/2020 vom 23. März 2021)Mietzins; Mieter; Mietzinse; Vermieter; Zahlung; Hinterlegung; Mieterin; Zivilgericht; Fallen; Zahlungsverzug; Berufung; Hinterlegt; Zahlungsverzugs; Vermieterin; Zahlungsverzugskündigung; November; Hinterlegte; Schlichtungsstelle; Bereits; Verfallen; Vorliegend; Verfallene; Könne; Vorliegende; Gericht; Gemäss; Appellationsgericht; Entscheid; Mietzinses; Zivilgerichts
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