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Code civil suisse (CC)

Art. 258 CC de 2024

Art. 258 Code civil suisse (CC) drucken

Art. 258 D. Action des père et mère (1)

1? Lorsque le mari est décédé ou devenu incapable de discernement avant l’expiration du délai, l’action en désaveu peut être intentée par son père ou par sa mère.

2? Les dispositions sur le désaveu par le mari sont applicables par analogie.

3? Le délai d’une année pour intenter l’action commence ? courir au plus tôt lorsque le père ou la mère a appris le décès ou l’incapacité de discernement du mari.

(1) Nouvelle teneur selon le ch. I 1 de la LF du 25 juin 1976, en vigueur depuis le 1er? janv.? 1978 (RO 1977 237; FF 1974 II 1).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 258 Code civil suisse (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLF140009Erbschein Berufung gegen einen Erbschein des Einzelgerichtes (Erbschaftskanzlei) des Bezirksgerichtes Bülach vom 14. Januar 2014 (EM130540)Berufung; Berufungs; Erbschein; Erben; Berufungskläger; Kinder; Recht; Entscheid; Vorinstanz; Gesetzliche; Verstorbene; Karrer/Vogt/; Beschwerde; Verstorbenen; Karrer/Vogt/Leu; Behörde; Nachlass; Bestreitung; Erbberechtigung; Vaters; Erbschaft; Erblasserin; Bundesgericht; Vorverstorbenen; Obergericht; Personen; Angefochten; Geboren; Berufungsklägers; Halbgeschwister

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSZB.2021.1 (AG.2021.449)Anfechtung des KindesverhältnissesBerufung; Ehemann; Rechts; Ehefrau; Verfahren; Entscheid; Auflage; Zivilgericht; Unentgeltlich; Unentgeltliche; Partei; Ehemanns; Prozess; Kommentar; Gericht; AaO; Gemäss; Anfechtung; Angefochtene; Februar; Auflage; Verfahrens; Gerichts; Kommentar; Hätte; Berufungsverfahren; Treten; Rechtspflege; Angefochtenen; Schweizer
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
101 Ib 9Ehelicherklärung (Art. 258 ff. ZGB); materiell zu Unrecht bestehender Registereintrag. Auch wenn ein zu Unrecht bestehender Legitimationseintrag durch eine strafbare Handlung veranlasst wurde, darf er nicht auf dem Verwaltungsweg gelöscht werden; die damit im Widerspruch stehenden Weisungen des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes sind mit der gesetzlichen Ordnung nicht vereinbar. Legitimation; Löschung; Justiz; Urteil; Eheleute; Gericht; Basel-Stadt; Kanton; Zivilstandsregister; Berichtigung; Legitimationseintrag; Knabe; Justizdepartement; Kantons; Eintragung; Register; Kindes; Ehelicherklärung; Ehelich; Bundesgericht; Zivilstandsregistern; Anfechtung; Unrecht; Verwaltung; Legitimationseintrages; Aufsicht; Zivilstandsbeamte; Entscheid; Ehemann; Aufsichtsbehörde
86 IV 180Art. 217 Ziff. 1 Abs. 1 StGB. Vernachlässigung der Unterstützungspflicht gegenüber einem nach Art. 258 ZGB legitimierten Kinde. Kann der Kassationshof bei Bestreitung der Abstammung des Kindes vom unterhaltspflichtigen Registervater die Rechtsgültigkeit der Ehelicherklärung vorfrageweise überprüfen? Kindes; Ehelich; Legitimation; Nichtigkeit; Ehelicherklärung; Eltern; Basel-Stadt; Rechtsgültigkeit; Unterhalt; Mangel; Beschwerdeführer; Familienstand; Richter; Nichtigkeitsgr; Voraussetzung; Aussereheliche; Vater; Unterstützungspflicht; Kassationshof; Bezahlen; Feststellung; Einredeweise; Legitimationsregister; überprüfen; Mangels

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
BVGE 2013/47Erleichterte EinbürgerungVater; Schweiz; Kindes; Bürger; Schweizer; Kindesverhältnis; Bürgerrecht; Beschwerde; Vaters; AArt; Beschwerdeführer; Bürgerrechts; Einbürgerung; Setze; Erleichterte; Erwerb; Mutter; Botschaft; Vaterschaft; Gesuch; Revision; Recht; Abstammung; Bürgerrechtsgesetzes; Voraussetzung; Verheiratet; Anerkennung; Ausländische; Biologische
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