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Code de procédure pénale (CCP)

Art. 256 CCP de 2024

Art. 256 Code de procédure pénale (CCP) drucken

Art.? 256 (1) Prélèvement d’échantillons lors d’enquêtes de grande envergure

1? Afin d’élucider un crime, le tribunal des mesures de contrainte peut, ? la demande du ministère public, ordonner le prélèvement d’échantillons sur des personnes présentant des caractéristiques spécifiques constatées en rapport avec la commission de l’acte, en vue de l’établissement de leur profil d’ADN. Le cercle des personnes qui doivent faire l’objet d’un prélèvement peut être réduit encore au moyen d’un phénotypage au sens de l’art.? 258b.

2? Si la comparaison de profils visée ? l’al. 1 n’aboutit ? aucune concordance, le tribunal des mesures de contrainte peut, ? la demande du ministère public, ordonner que les investigations se poursuivent par l’examen de l’existence d’un lien de parenté avec le donneur de la trace.

(1) Nouvelle teneur selon l’annexe 1 ch. 2 de la LF du 17? déc.? 2021, en vigueur depuis le 1er? août? 2023 (RO 2023 309; FF 2021 44).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 256 Code de procédure pénale (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUH110165Beschwerde gegen Anordnung von Massenuntersuchungen. Anfechtungsobjekt der BeschwerdeBeschwerde; Verfügung; Zwangsmassnahme; Beschwerdegegnerin; Person; Zwangsmassnahmengericht; Beschwerdeführer; Vorladung; Personen; Anordnung; Recht; Zwangsmassnahmengerichts; Untersuchung; Wangenschleimhautabstrich; Anfechtung; Personenkreis; Allgemeinverfügung; Massenuntersuchung; Polizeiliche; Angefochten; Wangenschleimhautabstrichs; Gallen; Virtuell; Massnahme; Abgabe; Lehre; Zürich/St; Akzessorisch; Kantons
SHNr. 51/2009/25A Art. 234 Abs. 1, Art. 255 Abs. 1 und Art. 262 Abs. 2 StPO. Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft verbunden mit einem Antrag auf Freispruch Anklage; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Gericht; Kanton; Kantons; Richter; Zweifel; Klagte; Angeklagte; Verfahren; Angeklagten; Kantonsgericht; Freispruch; Anklageschrift; Einzelrichter; Rechtlich; Recht; Verhalten; Kantonsgerichts; Einzelrichterin; Schriftlich; Erheben; Hinweis; Beurteilung; Rechtlicher; Anklageerhebung; Verfahren; Gericht; Schriftliche
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSBES.2017.134 (AG.2017.712)Nichteintreten auf Einsprache infolge VerspätungSchwer; Beschwerde; Strafbefehl; Einsprache; Beschwerdeführerin; Einzelgericht; Staatsanwaltschaft; Gemäss; Diesen; Worden; Strafsachen; August; Basel-Stadt; Strafbefehls; Zuständig; Erlassen; Hätte; Verfügung; Erhoben; Stellt; Gemeinnützige; Arbeit; Angefochten; Entscheid; Schweiz; Rechtzeitig; Strafgericht; Vorinstanz; Nichteintreten; Schweizerischen
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