StPO Art. 256 - Massenuntersuchungen

Einleitung zur Rechtsnorm StPO:



Die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) ist ein Gesetzbuch, das die Regeln für strafrechtliche Ermittlungen und Gerichtsverfahren in der Schweiz festlegt. Sie regelt die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden, die Rechte der Beschuldigten, die Verfahrensabläufe vor Gericht und die Sammlung sowie Präsentation von Beweisen. Die StPO bestimmt auch die Zuständigkeiten der Gerichte und die Rechtsmittel gegen Entscheidungen, um die Rechte der Bürgerinnen und Bürger im Strafverfahren zu schützen und eine faire Justiz zu gewährleisten.

Art. 256 StPO vom 2023

Art. 256 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 256 Massenuntersuchungen

Das Zwangsmassnahmengericht kann auf Antrag der Staatsanwaltschaft zur Aufklärung eines Verbrechens die Entnahme von Proben und die Erstellung von DNAProfilen gegenüber Personen anordnen, die bestimmte, in Bezug auf die Tatbegehung festgestellte Merkmale aufweisen.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 256 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUH110165Beschwerde gegen Anordnung von Massenuntersuchungen. Anfechtungsobjekt der BeschwerdeVerfügung; Zwangsmassnahme; Zwangsmassnahmengericht; Person; Personen; Vorladung; Anordnung; Zwangsmassnahmengerichts; Recht; Wangenschleimhautabstrich; Untersuchung; Massenuntersuchung; Personenkreis; Anfechtung; Allgemeinverfügung; Wangenschleimhautabstrichs; Hansjakob; Kantons; Abgabe; Auffassung; Lehre; Zürich/St; Gallen; Ausführung; Massnahme; Staatsanwaltschaft; DNA-Profil; ännliche
VDEntscheid/2021/1063énale; Lausanne; édure; ’arrondissement; était; éfaut; ’il; Ordonnance; ’ordonnance; Audience; Opposition; Autorité; Préfecture; ’audience; ître; éputée; ’opposition; ’autorité; êchement; Chambre; évrier; ’audition; écutoire; ésenter
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOSTBER.2020.97-ätte; Privatklägerin; Beschuldigte; Richt; Beschuldigten; Recht; Gericht; Urteil; Familie; Mutter; Opfer; Aussage; Druck; Beweis; Gewalt; Schwieger; Gericht; Angst; Bundesgericht; Berufung; Ehemann; Verfahren
BSBES.2017.134 (AG.2017.712)Nichteintreten auf Einsprache infolge VerspätungBefehl; Gericht; Einsprache; Einzelgericht; Staatsanwaltschaft; Basel; Recht; Sachen; Basel-Stadt; Befehls; Verfügung; Busse; Arbeit; Nichteintreten; Entscheid; Vorinstanz; Schweiz; Appellationsgericht; Einzelgerichts; Amtshandlung; Schweizerischen; Urteil; Behörde; Nichtigkeit; Bundesgericht
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