Art. 255 CPC dal 2025

Art. 255 Principio inquisitorio
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Art. 255 Codice di procedura civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | RT230033 | Rechtsöffnung | Gesuch; Gesuchs; Gesuchsgegnerin; Recht; Gesuchsteller; Vorinstanz; Forderung; Verrechnung; Rechtsöffnung; SchKG; Entscheid; Vorbringen; Noven; Schuld; Partei; Begründung; Beweis; Sinne; Gesuchstellers; Behauptung; Verfahren; Urteil; Sachverhalt; Beschwerdeverfahren; Schaden; Verrechnungsforderung; ügend |
ZH | LF230087 | Ausweisung (Rechtsschutz in klaren Fällen) | Berufung; Berufungskläger; Recht; Gesuch; Gesuchsgegner; Berufungsbeklagte; Urteil; Zahlung; Kündigung; Entscheid; Ausweisung; Vorinstanz; Berufungsbeklagten; Tatsache; Parteien; Verfahren; Streitwert; Tatsachen; Frist; Bülach; Wohnung; Mietverhältnis; Einzelgericht; Berufungsschrift; Noven; Stellungnahme; Bundesgericht; Einstellplatz; Akten; Beweismittel |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | ZKBES.2020.181 | - | Recht; Rechtspflege; Parteientschädigung; Entscheid; Beschwer; Verfahren; Rechtsmittel; Stunden; Obergericht; Gewährung; Vorderrichter; Olten; Antrag; Verfügung; Staat; Interesse; Sicherheitsleistung; Vertreter; Zivilkammer; Parteikostensicherheit; Rechtsanwalt; Amtsgerichtsstatthalter; Gesuch; Frist; ährt |
Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
150 III 137 (5A_169/2023) | Regeste Art. 295b SchKG ; Verlängerung der Stundung. Nur der Sachwalter ist berechtigt, beim Nachlassgericht einen Antrag gemäss Art. 295b SchKG zur Verlängerung der definitiven Stundung zu stellen. Wird vor Ablauf der bewilligten Stundungsdauer kein Verlängerungsantrag gestellt, zieht dies die Konkurseröffnung nach sich (E. 3 und 4). | SchKG; Stundung; Verlängerung; Sachwalter; Antrag; Lassstundung; Sachwalters; Konkurs; Gläubiger; Schuldner; Lassgericht; Kantons; Urteil; Kantonsgericht; Entscheid; BAUER/LUGINBÜHL; Stundungsdauer; Wortlaut; Lassverfahren; Verlängerungsantrag; Verfahren; Schuldbetreibung; Regelung; Appenzell; Ausserrhoden; Obergericht; Auffassung; Sanierung; Bundesgesetz; Zusammenhang |
147 III 226 (5A_827/2019) | Regeste Art. 293a, Art. 294 Abs. 3, Art. 298 Abs. 2 SchKG ; Nachlassstundung; Unternehmensverkauf während der provisorischen Stundung. Frage der Nichtigkeit der provisorischen Stundung. Wird die definitive Stundung von der Beschwerdeinstanz verweigert, so eröffnet sie den Konkurs mit dem Datum ihres Entscheides (E. 3). | SchKG; Stundung; Lassgericht; Ermächtigung; Gläubiger; Konkurs; Nichtigkeit; Entscheid; Sanierung; Sachwalter; Lassstundung; Obergericht; Recht; Lassschuldner; HUNKELER; Lassschuldnerin; Verkauf; Lassgerichts; Anlagevermögen; Lassvertrag; Ermächtigungsentscheid; Verfügung; Sachwalters; Antrag; Lassvertrages; Bewilligung |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Sutter-Somm, Spühler, Hasenböhler, Leuenberger, Schweizer | Basler Kommentar Schweizerische Zivilprozessordnung | 2017 |
Schweizer | Berner Schweizerische Zivilprozessordnung | 2012 |