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Loi sur le droit d’auteur (LDA)

Art. 25 LDA de 2022

Art. 25 Loi sur le droit d’auteur (LDA) drucken

Art. 25 Citations

1 Les citations tirées d’œuvres divulguées sont licites dans la mesure où elles servent de commentaire, de référence ou de démonstration et pour autant que leur emploi en justifie l’étendue.

2 La citation doit être indiquée; la source et, pour autant qu’il y soit désigné, l’auteur, doivent être mentionnés.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 25 Loi sur le droit d’auteur (URG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUE210072NichtanhandnahmeBeschwerde; Beschwerdeführer; Recht; Beschwerdegegner; Urheber; Staatsanwaltschaft; Nichtanhandnahme; Quelle; Recht; Gericht; Quellen; Verfahren; Rechtlich; Zeige; Vorsätzlich; Auflage; Quellenangabe; Untersuchung; Täter; Beschwerdeführers; Voraussetzung; Urheberrechts; Verfolgung; Antrag; Erfüllt; Anzeige; Werden; Eingabe; Tatbestand; Sicherheit
ZHHE140296vorsorgliche MassnahmenBeklagten; Recht; Vorsorglich; Zitat; Urheber; Gesuch; Roman; Sonstwie; Reportage:; Werke; Plagiat; Roman:; Massnahme; Verfügung; Hauptsache; Vorsorgliche; Gesuchsgegner; Androhung; Urheberrecht; Definitiv; Zugänglich; Nachteil; Bewerben; Parteien; Öffentlichkeit; Bestrafung; Massnahmen; Wasser; Werkes

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSZK.2017.2 (AG.2018.701)Verletzung des Urheberrechts / StufenklageKläger; Beklagte; Rechts; Urheber; Artikel; Klägers; Feststellung; Verletzung; Werden; AaO; Rechtsbegehren; Urheberrecht; Vorliegen; Beklagten; Klägerin; Artikels; Vorliegend; November; Lizenz; Gewinn; Stellt; Klageantwort; Änderung; Leistung; Feststellungsklage; Urheberrechts; Klage; Klageantwort; Auflage; Vorliegende
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
131 III 480Urheberrecht; Zitatrecht; Urheberpersönlichkeitsrecht (Art. 11 und 25 URG). Voraussetzungen des Zitatrechts bei Sprachwerken (E. 2 und 3). Indirekter Eingriff in die Werkintegrität durch die unerlaubte Veröffentlichung eines Sprachwerkes in einer Zeitung (E. 4)? Schweiz; Urheber; Klägers; Meinung; Schweizerzeit; Zitat; Mörgeli; Schweizerzeit; Christoph; Stäuble; Eduard; Urheberrecht; Berufung; Zeige; Meinungs; Kreis; Artikels; Zitatrecht; Tages-Anzeiger; Publikation; Ausländerkriminalität; Politische; Georg; Medien; Vorinstanz; Urteil; Redaktion; Recht
108 II 475Reprographierechte an literarischen Werken. 1. Feststellungsklage: Aktivlegitimation einer Genossenschaft, der die Reprographierechte abgetreten werden; massgebender Zeitpunkt (E. 1). 2. Art. 25 Abs. 2 URG gilt nur zugunsten der Presse. Ein Unternehmen, das für die betriebsinterne Information Zeitungsartikel vervielfältigen lässt, kann sich nicht auf diese Ausnahmebestimmung berufen (E. 2). 3. Art. 22 URG. Wann ist nach einer zeitgemässen Auslegung dieser Bestimmung eine Wiedergabe zu eigenem, privatem Gebrauch ohne Gewinnzweck anzunehmen? Umstände, unter denen offensichtlich eine Wiedergabe mit Gewinnzweck vorliegt (E. 3). 4. Notwendigkeit und Möglichkeiten einer gesetzgeberischen Lösung (E. 4). Urheber; Recht; Werke; Wiedergabe; Presse; Klage; Gewinn; Reprographie; Feststellung; Gewinnzweck; Klagte; Zeitung; Gebrauch; Setze; Private; Reprographierecht; Vergütung; Urheberrecht; TROLLER; Beklagten; Vervielfältigung; Reprographierechte; Schweiz; Entwicklung; Gesetzes; Technischen; ptt-intern; TROLLER; Urhebers; Autoren
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