Art. 248 Sealing of evidence
1 Records and property that according to the proprietor may not be searched or seized due to the right to remain silent or to refuse to testify or for other reasons must be sealed and may neither be inspected nor used by the criminal justice authorities.
2 Unless the criminal justice authority files a request for the removal of the seals within 20 days, the sealed records and property shall be returned to the proprietor.
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4 The court may call in an expert to examine the content of records and property.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB210555 | Mord | Schuldig; Beschuldigte; Schuldigten; Beschuldigten; Verstorbene; Richt; Asservat-Nr; Aussage; Verstorbenen; Beweis; Asservate-Nr; Aussagen; Recht; Urteil; DNA-Spur; Person; Besitz; Video; Staat; Bundesgericht; Hinweis; Tatort; Bundesgerichts; Wattetupfer; Privatkläger; Genugtuung; Staatsanwalt; Einvernahme; Vorinstanz |
ZH | UH160252 | Beschlagnahme / Aktenentfernung | Beschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Siegelung; Recht; Statthalteramt; Verfahren; Sichergestellt; Hausdurchsuchung; Durchsuchung; Beschwerdeverfahren; Lokal; Antrag; Verfügung; Sichergestellte; Person; Rechtsanwalt; Beschlagnahme; Akten; Sichergestellten; Geltend; Polizei; Untersuchung; Kantons; Beschlagnahmt; Angefochtene; Polizeiliche; Siegelungsantrag; Behörde; Geldspielautomaten |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | VV130013 | Ausstandsbegehren gegen Bezirksrichter | Gesuch; Gesuchsteller; Abgelehnte; Recht; Gesuchsgegnerin; Abgelehnten; Ablehnung; Gesuchstellers; Erfahre; Verfahren; Entscheid; Antrag; Richter; Befangenheit; Stellung; Präsidialverfügung; Ablehnungsbegehren; Rechtsvertreter; Verfahrens; Stellungnahme; Partei; Rechtsmittel; Eingabe; Kautionsantrag; Akten; Ablehnungsgr; ZPO/ZH; Begründe; Prozessual |
BS | BES.2020.163 (AG.2021.431) | Durchsuchungs- und Beschlagnahmebefehl | Beschwerde; Beschwerdeführer; Staatsanwaltschaft; Durchsuchung; Beschlagnahme; Entsiegelung; Gegenstände; Werden; Geheimnisschutz; Appellationsgericht; Verfügung; Erhoben; Verfahren; Bundesgericht; Basel-Stadt; Entsiegelungsverfahren; Siegelung; Durchsuchungsund; Rechtsmittel; Beschlagnahmebefehl; Worden; Entsiegelungsrelevant; Sichergestellten; Verfahrens; Entsiegelungsrelevante; Aufzeichnungen; Betroffen; Gemäss; Welche; Kosten |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
144 IV 74 | Art. 246-248 und Art. 263 StPO. Unterscheidung zwischen zu durchsuchenden entsiegelungsrelevanten und nicht entsiegelungsrelevanten (direkt der Beschlagnahme unterliegenden) Aufzeichnungen und Gegenständen. Offensichtlich nicht dem Geheimnisschutz unterliegende, nicht durchsuchungs- und entsiegelungsrelevante Gegenstände, wie z.B. Drogen oder Bargeld, dürfen von der Siegelung ausgenommen und der Staatsanwaltschaft (ohne materiellen Entsiegelungsentscheid) zur weiteren Verwendung überlassen werden. Diese Gegenstände sind nach Massgabe der Bestimmungen von Art. 263 ff. StPO der Beschlagnahme zugänglich. Nach Art. 246-248 StPO zu durchsuchende gesiegelte Beweisunterlagen, Datenträger und Aufzeichnungen, die dem Geheimnisschutz zugänglich sind und deren Entsiegelung beantragt wurde, namentlich gespeicherte und abgerufene Fernmeldekommunikation, sind erst nach erfolgter Entsiegelung (Art. 248 StPO) und Durchsuchung (Art. 246 StPO) von der Staatsanwaltschaft förmlich zu beschlagnahmen. Prozessualer Rechtsschutz gegen Entsiegelungs- bzw. Beschlagnahmeentscheide (E. 2). | Entsiegelung; Beschwerde; Staatsanwaltschaft; Aufzeichnungen; Sichergestellt; Beschlagnahme; Durchsuchung; Sichergestellte; Durchsuchen; Geheimnisschutz; Sichergestellten; Entsiegelungsverfahren; Entsiegelungsgesuch; Daten; Drogen; Mobiltelefone; Datenträger; Schlüssel; Durchsuchende; Entsiegelungsrelevant; Recht; Diverse; Entsiegelungsrelevante; Vorinstanz; Inhaber; Förmlich; Versiegelten; Beschlagnahmen; Siegelung; Bundesgericht |
143 IV 387 (1B_75/2017) | Art. 8 EMRK; Art. 13 Abs. 1, 36 Abs. 1 BV; Art. 141 Abs. 2, 197 Abs. 1 lit. a, 248, 282 StPO; Observationen durch Privatdetektive; Verwertbarkeit im Entsiegelungs- und Untersuchungsverfahren. Für systematische private Observationen im Strafprozess besteht keine gesetzliche Grundlage. Die Frage, ob die insofern rechtswidrig erhobenen Beweismittel im Entsiegelungsverfahren verwertbar oder bereits im Vorverfahren auszuscheiden sind, ist nach Art. 141 Abs. 2 StPO zu prüfen. Falls die Beweismittel nicht klarerweise unverwertbar sind, besteht kein Entsiegelungshindernis und ist die abschliessende Prüfung der Verwertbarkeit dem Sachrichter im Endentscheid vorzubehalten (E. 4). | Observation; Private; Observationen; Verfahren; Verwertbar; Gericht; Prozess; Recht; Entsiegelung; Gesetzlich; Beweismittel; Beweise; Entsiegelungs; Versicherung; Privaten; Gesetzliche; Bundesgericht; Rechtswidrig; Untersuchung; Unverwertbarkeit; Person; Behörde; Verfahren; Rechtlich; Urteil; Beschwerde; Regel; Schweiz; Verwertbarkeit; Grundlage |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
BE.2021.1 | öffnen; Hinzufügen; Filter; Gesuch; Entscheid; Entscheide; Gesuchsgegnerin; BStGer; Entsiegelung; Beschwerde; Beschwerdekammer; Akten; Ordner; Unterlagen; Lasche; Urteil; Bundesstrafgericht; Entsiegelungsgesuch; Bundesstrafgerichts; Verwaltung; Bundesgericht; Tatverdacht; Versiegelt; Beilage; Durchsuchung; Limited; Urteile; Versiegelte; Untersuchung | |
BV.2021.16 | FINMA; Verfahren; Beschwerde; Verfahrens; Verfahrensakten; Recht; Untersuchung; Bundes; Filter; Hinzufügen; öffnen; Anzeige; Akten; Zwangsmassnahme; Siegelung; Verfahren; Beschwerdeführer; Entscheid; FINMAG; Durchsuchung; Papiere; Geschäft; Unterlagen; Entscheide; Bundesstrafgericht; Bundesstrafgerichts; Geheimnis; Verfügung |
Autor | Kommentar | Jahr |
Keller | Kommentar StPO | 2014 |
Niklaus Schmid | Praxiskommentar, 2. Aufl., Zürich | 2013 |