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Criminal Procedure Code (CrimPC)

Art. 240CrimPC from 2023

Art. 240 Criminal Procedure Code (CrimPC) drucken

Art. 240 Forfeiture of the bail payment

1 If the accused absconds during the proceedings or the execution of a custodial sanction, the bail payment shall be forfeited to the Confederation or to the canton whose court ordered the same.

2 If a third party made the bail payment, the forfeiture may be waived if the third party provides the authorities with information in good time to enable the accused to be apprehended.

3 The authority before which the case is pending or was last pending shall decide on the forfeiture of the bail payment.

4 A forfeited bail payment shall be used in analogous application of Article 73 SCC (1) to cover the claims of persons suffering harm and, if a surplus remains, to cover the monetary penalties, fines and the procedural costs. Any surplus still remaining shall pass to the Confederation or the canton.

(1) SR 311.0

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 240 Criminal Procedure Code (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB160244Diebstahl etc. Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Privatkläger; Urteil; Vorinstanz; Berufung; Delikt; Verteidigung; Freiheitsstrafe; Staat; Vorinstanzlich; Verfahren; Ziffer; Vorinstanzliche; Staatsanwalt; Recht; Staatsanwaltschaft; Verwiesen; Diebstahl; Recht; Bedingte; Vorinstanzlichen; Gericht; Asservaten-Nr; Parteien; Privatklägern; Umstände; Berufungsverfahren
SHNr. 50/2007/29 Art. 4 Abs. 1 lit. d und Art. 33 Abs. 1 lit. a WG; Art. 69 StGB; Art. 235 Abs. 2, Art. 239 Abs. 1 und Art. 240 Abs. 1 StPO. Anwendbarkeit des Waffenrechts auf Baseballschläger; vereinfachtes Untersuchungsverfahren nach Einsprache gegen Strafverfügung Waffe; Waffen; Baseball; Schläger; Baseball-Schläger; Einsprache; Polizei; Angeklagte; Recht; Objektiven; Gerät; Verfügung; Waffengesetz; Schweiz; Untersuchungsrichterliche; Zweck; Subjektive; Vorinstanz; Vereinfachte; Selbstverteidigung; Sport; Zweckbestimmung; Baseballschläger; Klagten; Einvernahme; ISv; Sachverhalt; Hinreichend; Untersuchungsbehörde
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
114 Ia 50Art. 58 Abs. 1 BV und Art. 6 Ziff. 1 EMRK; Personalunion von Überweisungsrichter und erkennendem Strafrichter. 1. Tragweite des Anspruchs auf den verfassungsmässigen Richter, insbesondere auf einen unparteiischen, unbefangenen und unvoreingenommenen Richter nach Art. 58 Abs. 1 BV und Art. 6 Ziff. 1 EMRK (E. 3b); Bedeutung dieser Garantien in einem demokratischen Rechtsstaat (E. 3c). 2. Zulässigkeit der sog. Vorbefassung im allgemeinen und Kriterien der Beurteilung (E. 3d). 3. Personelle Identität bzw. personelle Trennung von Überweisungsrichter und erkennendem Strafrichter im allgemeinen; Hinweise auf die Regelung in den Strafprozessordnungen und die Rechtsprechung (E. 4). 4. Die personelle Trennung von Überweisungsrichter und Strafrichter nach der zürcherischen Strafprozessordnung: Der erstinstanzliche Strafrichter am Obergericht, der vorher als Mitglied der Anklagekammer die Anklage zugelassen und den Angeschuldigten überwiesen hat, genügt den Anforderungen von Art. 58 Abs. 1 BV und Art. 6 Ziff. 1 EMRK nicht (E. 5). Richter; Anklage; Richter; Kammer; Verfahren; Verfahren; Anklagekammer; Urteil; Über; Entscheid; Gericht; Überweisung; Untersuchung; Zulassung; Recht; Verfahrens; Zulassungs; Beschwerde; EuGRZ; Befangen; Voreingenommen; Bundesgericht; Sache; Obergericht; Mitwirkung; Prüft; Liegende; Beurteilung; Befangenheit

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2012.149Verfall der Sicherheitsleistung (Art. 240 StPO).Beschwerde; Beschuldigte; Reise; Beschuldigten; Untersuchung; Beschwerdeführerin; Schweiz; Untersuchungs; Sicherheit; Reisepass; Sicherheitsleistung; Untersuchungsrichter; Verfügung; Verfahren; Schweizer; Bundesanwaltschaft; Flucht; Gericht; Meldepflicht; Verfolgung; Heimat; Verfahrens; Beschwerdekammer; Gestellte; Identitätskarte; Bundesgericht; Schriftensperre; Haftentlassung
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