CCS Art. 24 -

Einleitung zur Rechtsnorm CCS:



Art. 24 CCS dal 2025

Art. 24 Codice civile svizzero (CCS) drucken

Art. 24 Cambiamento di domicilio o dimora

1 Il domicilio di una persona, stabilito che sia, continua a sussistere fino a che essa non ne abbia acquistato un altro.

2 Si considera come domicilio di una persona il luogo dove dimora, quando non possa essere provato un domicilio precedente o quando essa abbia abbandonato il suo domicilio all’estero senza averne stabilito un altro nella Svizzera.


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Art. 24 Codice civile svizzero (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLF180004TestamentseröffnungErblasser; Wohnsitz; Schweiz; Berufung; Vorinstanz; Berufungsklägerin; Wohnung; Erblassers; Absicht; Person; Recht; Verbleiben; Verfügung; Verbleibens; Verfahren; Bülach; Gemeinde; Bezirk; Zuständigkeit; Bezirks; Wohnsitzes; Schweizer; Aufenthalt; Erbschaft; Gericht; Möbel; Unterlagen; Bezirksgericht
ZHPS160107Rückweisung Betreibungsbegehren usw. / Tagebuch / Kostenrechnung (Beschwerde über ein Betreibungsamt)Schuldner; Betreibungsamt; SchKG; Wohnsitz; Aufenthalt; Betreibungsbegehren; Vorinstanz; Schuldners; Aufenthalts; Aufenthaltsort; Verfahren; Betreibungsort; Forschungen; Aufsichtsbehörde; Rückweisung; Sinne; Betreibungsbegehrens; Schweiz; Verfügung; Kanton; Recht; Wohnoder; Entscheid; Obergericht; Schuldbetreibung; Konkurs; Kostenrechnung; Beschluss; Gelegenheit; Verbesserung
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVWBES.2024.93-Wohnsitz; Olten-Gösgen; Vorsorgeauftrag; Verwaltungsgericht; Validierung; Urteil; Alter; Altersheim; Vorsorgeauftrages; Beschwerde; Entscheid; Urteils; Einwohnergemeinde; Person; Absicht; Aufenthalt; Recht; Bundesgericht; Präsident; Thomann; Oberrichter; Gerichtsschreiberin; Erwachsenenschutzbehörde; Antrag; Verfügung
SOVSBES.2022.83-Verfügung; Rente; Invalidenrente; Anspruch; Recht; IV-Nr; Schweiz; Aufenthalt; Massnahme; Wohnsitz; Bundesgericht; Person; Massnahmen; Invalidität; Arbeit; Urteil; Massnahmenvollzug; Solothurn; Wiedererwägung; Erwerbstätigkeit; IV-Stelle; Anspruchs; Leistung; Invaliditätsgrad; Bundesgerichts; Versicherungsgericht; Gesundheitsfall; Parteien

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 V 156 (9C_488/2020)
Regeste
Art. 25a Abs. 5 KVG ; Restfinanzierung der Pflegekosten; Zuständigkeit. Bei im Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Fassung von Art. 25a Abs. 5 KVG am 1. Januar 2019 bereits bestehendem Pflegeverhältnis mit Wohnsitzverlegung an den Standort des Pflegeheims bleibt der neue Wohnsitzkanton (Standortkanton) für die Restfinanzierung zuständig (E. 7).
Wohnsitz; Gemeinde; Restfinanzierung; Zuständigkeit; Pflegeheim; Pflegekosten; Kanton; Recht; Urteil; Uetikon; Sachverhalt; Rückwirkung; Inkrafttreten; Person; Reiden; Pflegeverhältnis; Standort; Entscheid; Zeitpunkt; Fassung; Kantons; Bundesgericht; Pflegefinanzierung; Regelung; ätzlich
140 V 499 (8C_522/2014)Art. 4 und 15 ZUG; Art. 24 Abs. 2 ZGB; Unterstützungswohnsitz nach dem Zuständigkeitsgesetz. Ein nach Art. 24 Abs. 2 ZGB begründeter zivilrechtlicher Wohnsitz ist für die Frage nach dem Unterstützungswohnsitz gemäss Art. 4 ZUG nicht massgeblich (E. 4.2.2).
Regeste b
Art. 15 ZUG; Art. 2 ff. IFEG; Vergütungspflicht des Heimatkantons für durch den Aufenthaltskanton erbrachte Unterstützungen. Der Heimatkanton kann sich nicht mit der Begründung, die vom Aufenthaltskanton unterstützte Person hätte grundsätzlich Anspruch auf angemessene Unterbringung nach Art. 2 ff. IFEG, von seiner Kostenvergütungspflicht gemäss Art. 15 ZUG entbinden (E. 5).
Kanton; Unterstützung; Wohnsitz; Unterstützungs; Aufenthalt; Luzern; Unterstützungswohnsitz; Institution; Person; Sinne; Zuständigkeit; Schwyz; Pflege; Heimatkanton; Unterbringung; Zuständigkeitsgesetz; Aufenthalts; Pflegeheim; Botschaft; Sozialhilfe; Recht; Anspruch; Bedürftige; Regelung; Angebot; Aufenthaltskanton; Unterstützungen

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-5240/2023RentenanspruchWohnsitz; Verfügung; Vorinstanz; IVSTA; Urteil; Recht; Rente; Bundesgericht; Ehemann; Deutschland; Schweiz; Revision; Voraussetzung; Voraussetzungen; Bundesverwaltungsgericht; Verfahren; Beweis; Tatsachen; Anspruch; Leistung; Akten; Sachverhalt; Bundesgerichts; Verfügungen; IV-Rente; Schweizer; Gericht
C-2862/2021Rückforderung von Versicherungsleistungen und ErlassWohnsitz; Recht; Schweiz; Bundesverwaltungsgericht; Verfahren; Person; Rechtspflege; Verfügung; Akten; Gesuch; Urteil; Ausland; Tochter; Lebens; Beschwerde-act; Formular; Sozialhilfe; Zuständigkeit; Stadt; Lebensmittelpunkt; Kosovo; Witwenrente; Kanton; Schweizer; Orlando; Vanoli; Rechtsanwalt

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Eugen Bucher, StaehelinBerner 1976