Art. 24 SCC from 2024

Art. 24 b. Change of domicile, temporary residence
1 A person retains his or her domicile until such time as a new one is acquired.
2 A person’s domicile is deemed to be the place in which he or she is temporarily resident if no previously established domicile may be proven or if he or she was formerly resident abroad and has not yet established a domicile in Switzerland.
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Art. 24 Swiss Civil Code (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LF180004 | Testamentseröffnung | Erblasser; Wohnsitz; Schweiz; Berufung; Vorinstanz; Berufungsklägerin; Wohnung; Erblassers; Absicht; Person; Recht; Verbleiben; Verfügung; Verbleibens; Verfahren; Bülach; Gemeinde; Bezirk; Zuständigkeit; Bezirks; Wohnsitzes; Schweizer; Aufenthalt; Erbschaft; Gericht; Möbel; Unterlagen; Bezirksgericht |
ZH | PS160107 | Rückweisung Betreibungsbegehren usw. / Tagebuch / Kostenrechnung (Beschwerde über ein Betreibungsamt) | Schuldner; Betreibungsamt; SchKG; Wohnsitz; Aufenthalt; Betreibungsbegehren; Vorinstanz; Schuldners; Aufenthalts; Aufenthaltsort; Verfahren; Betreibungsort; Forschungen; Aufsichtsbehörde; Rückweisung; Sinne; Betreibungsbegehrens; Schweiz; Verfügung; Kanton; Recht; Wohnoder; Entscheid; Obergericht; Schuldbetreibung; Konkurs; Kostenrechnung; Beschluss; Gelegenheit; Verbesserung |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | VWBES.2024.93 | - | Wohnsitz; Olten-Gösgen; Vorsorgeauftrag; Verwaltungsgericht; Validierung; Urteil; Alter; Altersheim; Vorsorgeauftrages; Beschwerde; Entscheid; Urteils; Einwohnergemeinde; Person; Absicht; Aufenthalt; Recht; Bundesgericht; Präsident; Thomann; Oberrichter; Gerichtsschreiberin; Erwachsenenschutzbehörde; Antrag; Verfügung |
SO | VSBES.2022.83 | - | Verfügung; Rente; Invalidenrente; Anspruch; Recht; IV-Nr; Schweiz; Aufenthalt; Massnahme; Wohnsitz; Bundesgericht; Person; Massnahmen; Invalidität; Arbeit; Urteil; Massnahmenvollzug; Solothurn; Wiedererwägung; Erwerbstätigkeit; IV-Stelle; Anspruchs; Leistung; Invaliditätsgrad; Bundesgerichts; Versicherungsgericht; Gesundheitsfall; Parteien |
Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
147 V 156 (9C_488/2020) | Regeste Art. 25a Abs. 5 KVG ; Restfinanzierung der Pflegekosten; Zuständigkeit. Bei im Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Fassung von Art. 25a Abs. 5 KVG am 1. Januar 2019 bereits bestehendem Pflegeverhältnis mit Wohnsitzverlegung an den Standort des Pflegeheims bleibt der neue Wohnsitzkanton (Standortkanton) für die Restfinanzierung zuständig (E. 7). | Wohnsitz; Gemeinde; Restfinanzierung; Zuständigkeit; Pflegeheim; Pflegekosten; Kanton; Recht; Urteil; Uetikon; Sachverhalt; Rückwirkung; Inkrafttreten; Person; Reiden; Pflegeverhältnis; Standort; Entscheid; Zeitpunkt; Fassung; Kantons; Bundesgericht; Pflegefinanzierung; Regelung; ätzlich |
140 V 499 (8C_522/2014) | Art. 4 und 15 ZUG; Art. 24 Abs. 2 ZGB; Unterstützungswohnsitz nach dem Zuständigkeitsgesetz. Ein nach Art. 24 Abs. 2 ZGB begründeter zivilrechtlicher Wohnsitz ist für die Frage nach dem Unterstützungswohnsitz gemäss Art. 4 ZUG nicht massgeblich (E. 4.2.2). Regeste b Art. 15 ZUG; Art. 2 ff. IFEG; Vergütungspflicht des Heimatkantons für durch den Aufenthaltskanton erbrachte Unterstützungen. Der Heimatkanton kann sich nicht mit der Begründung, die vom Aufenthaltskanton unterstützte Person hätte grundsätzlich Anspruch auf angemessene Unterbringung nach Art. 2 ff. IFEG, von seiner Kostenvergütungspflicht gemäss Art. 15 ZUG entbinden (E. 5). | Kanton; Unterstützung; Wohnsitz; Unterstützungs; Aufenthalt; Luzern; Unterstützungswohnsitz; Institution; Person; Sinne; Zuständigkeit; Schwyz; Pflege; Heimatkanton; Unterbringung; Zuständigkeitsgesetz; Aufenthalts; Pflegeheim; Botschaft; Sozialhilfe; Recht; Anspruch; Bedürftige; Regelung; Angebot; Aufenthaltskanton; Unterstützungen |
Anwendung im Bundesverwaltungsgericht
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
C-5240/2023 | Rentenanspruch | Wohnsitz; Verfügung; Vorinstanz; IVSTA; Urteil; Recht; Rente; Bundesgericht; Ehemann; Deutschland; Schweiz; Revision; Voraussetzung; Voraussetzungen; Bundesverwaltungsgericht; Verfahren; Beweis; Tatsachen; Anspruch; Leistung; Akten; Sachverhalt; Bundesgerichts; Verfügungen; IV-Rente; Schweizer; Gericht |
C-2862/2021 | Rückforderung von Versicherungsleistungen und Erlass | Wohnsitz; Recht; Schweiz; Bundesverwaltungsgericht; Verfahren; Person; Rechtspflege; Verfügung; Akten; Gesuch; Urteil; Ausland; Tochter; Lebens; Beschwerde-act; Formular; Sozialhilfe; Zuständigkeit; Stadt; Lebensmittelpunkt; Kosovo; Witwenrente; Kanton; Schweizer; Orlando; Vanoli; Rechtsanwalt |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Eugen Bucher, Staehelin | Berner | 1976 |