Art. 24 LEI de 2025

Art. 24 Logement
Un étranger ne peut être admis en vue de l’exercice d’une activité lucrative que s’il dispose d’un logement approprié.
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | VWBES.2022.274 | - | ätig; Restaurant; Migration; Migrationsamt; Verwaltungsgericht; Ausländer; Stelleninserat; Grenzgänger; Schweiz; Beschäftigungsgesuch; Erwerbstätigkeit; Arbeitnehmer; Person; Restaurants; Beschwerde; Arbeitgeber; Bewerbung; Entscheid; Arbeitsmarkt; Bestätigung; Spezialitätenkoch; Gesuch; Verfügung |
SO | VWBES.2022.178 | - | Arbeit; Musik; Aufenthalt; Schweiz; Verwaltungsgericht; Voraussetzungen; Entscheid; Erwerbstätigkeit; Interesse; Arbeitgeber; Bewerber; Aufenthaltsbewilligung; Arbeitsmarkt; Suchbemühungen; Departement; Diplom; Ausbildung; Frühbereich; Bewilligung; Integration; Anspruch; Privatlebens; Ausländer |