CrimPC Art. 236 - Accelerated execution of sentences and measures

Einleitung zur Rechtsnorm CrimPC:



Art. 236 CrimPC from 2023

Art. 236 Criminal Procedure Code (CrimPC) drucken

Art. 236 Accelerated execution of sentences and measures

1 The director of proceedings may authorise the accused to begin a custodial sentence or custodial measure in advance of the anticipated date, provided the status of the proceedings permit this.

2 If the charges have already been filed, the director of proceedings shall consult the public prosecutor.

3 The Confederation and the cantons may provide that the execution of a measure in advance of the anticipated date requires the consent of the authorities responsible for its execution.

4 On admission to a penal institution, the accused begins his or her sentence or measure; from this point the accused is governed by the relevant regime unless this conflicts with the purpose of the accused's remand or preventive detention.


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Art. 236 Criminal Procedure Code (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB210526Gewerbsmässiger Wucher etc. und WiderrufBeschuldigte; Geschädigte; Beschuldigten; Privatkläger; Zwang; Zwangs; Geschädigten; Zwangslage; Darlehen; Vorinstanz; Richt; Kredit; Recht; Staat; Sinne; Staatsanwalt; Anklage; Staatsanwalts; Staatsanwaltschaft; Privatklägers; Aussage; Urteil; Berufung; ätten
ZHUH160053Entlassung aus dem vorzeitigen Strafantritt Entlassung; Beschwerdegegner; Vollzug; Urteil; Freiheit; Verfügung; Gericht; Sinne; Kantons; Freiheitsstrafe; Bezirks; Bülach; Vorinstanz; Haftentlassung; Haftentlassungsgesuch; Beschwerdegegners; Prognose; Justizvollzug; Vollzug; Entscheid; Bezirksgericht; Verfahren; Verhalten; Vollzugs; Empfang; Obergericht; Kammer; Meyer; Staatsanwaltschaft
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB.2019.00300Zuständigkeit für Verlegungsgesuche eines strafprozessual InhaftiertenRecht; Verlegung; Vollzug; Untersuchung; Untersuchungs; Zuständigkeit; Verfahrens; Vollzugs; Verfahrensleitung; Verlegungsgesuch; Sicherheitshaft; Behandlung; Entscheid; Person; Verfahren; Behörden; Verwaltungsgericht; Rechtsmittel; Inhaftierten; Anordnung; Vollzugsbehörde; Vollmacht; Kommentar; Verlegungsgesuchs; Verfahrens; ünde
SGIV-2017/149 PEntscheidBundesgericht Beschwerde erhoben. Das Bundesgericht hat die Beschwerde mit Urteil vom 16. August 2019 abgewiesen (1C_297/2019). Recht; Vollstreckung; Rekurs; Verfügung; Rekurrent; Strassenverkehrs; Vorinstanz; Führerausweis; Vollstreckungsverfügung; Sachverfügung; Verfahren; Schweiz; Strassenverkehrsamt; Rekurse; Warnungsaberkennung; Rechtsmittel; Führerausweise; Führerausweises; Aberkennung; Rekurrenten; Fahrverbot; Recht; Staat; Verfahren; Rechtskraft
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
146 IV 49 (6B_95/2020) Art. 61 Abs. 4 Satz 1 StGB ; stationäre therapeutische Massnahme für junge Erwachsene, Beginn der vierjährigen Höchstdauer. Der vorzeitige Massnahmenvollzug ist bei der Berechnung der vierjährigen Höchstdauer gemäss Art. 61 Abs. 4 Satz 1 StGB zu berücksichtigen. Abzustellen ist auf das Datum der Bewilligung des vorzeitigen Massnahmenvollzugs (E. 2.4-2.9). Massnahme; Massnahmen; Vollzug; Massnahmenvollzug; Freiheit; Erwachsene; Höchstdauer; Vollzug; Frist; Berechnung; Freiheitsentzug; Vollzugs; MARIANNE; Bundesgericht; Person; Vollzugs; Urteil; Fristen; Basler; Kommentar; Recht; Kantons; Luzern; Datum; Massnahmenvollzugs; önnen
145 I 318Art. 10 Abs. 2, 13, 36 BV, 8 EMRK, 235, 236 StPO, 74, 84 StGB und 89 des Waadtländer Reglements über die Stellung verurteilter Personen im Straf- oder Massnahmenvollzug (RSPC); Kontrolle der - ein- und ausgehenden - Post eines dem ordentlichen Vollzugsregime unterstehenden Beschuldigten im vorzeitigen Strafvollzug. Für die Personen im vorzeitigen Strafvollzug, die dem ordentlichen Vollzugsregime unterstehen (Art. 235 Abs. 2 und 3 sowie Art. 236 Abs. 4 StPO), stellt die systematische Öffnung ihrer - ein- und ausgehenden - Briefe und die Kenntnisnahme deren Inhalts (Art. 89 Abs. 3 und 5 RSPC) einen Eingriff in ihr Recht auf Achtung der Vertraulichkeit der Korrespondenz dar. Diese Kontrollmassnahme, die auf einer genügenden Grundlage in einem Reglement beruht, bezweckt vor allem die Wahrung eines öffentlichen Interesses, d.h. das gute Funktionieren der Strafanstalt insbesondere in sicherheitsmässiger Hinsicht, welche Notwendigkeit auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und die herrschende Lehre anerkennen. Der Grundsatz der Verhältnismässigkeit wird ebenfalls gewahrt, da sich die allgemeine Kontrolle auf die Öffnung der Briefe beschränkt, die keinen Schutz nach Art. 89 Abs. 4 RSPC geniessen, also namentlich nicht den Verkehr des Gefangenen mit einem Anwalt sowie den Aufsichts- oder Strafbehörden betreffen. Dieses Vorgehen erlaubt auch die Gleichbehandlung sämtlicher Gefangener. Schliesslich muss jede allfällige Zensur dem Gefangenen mitgeteilt werden (Art. 89 Abs. 6 RSPC). Die in Art. 89 Abs. 3 und 5 RSPC vorgesehene systematische Kontrolle des Briefverkehrs verletzt damit kein Konventions-, Verfassungs- oder Bundesrecht (E. 2). étention; étenu; établissement; écution; énal; énale; Exécution; être; énitentiaire; évenu; ègle; éral; écurité; égime; étenue; étenus; érieur; Recht; égale; énales; édure; Schweizerische; également; édéral; ématique; éfense; établissements; ôlé; écision; ûreté

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2021.214Massnahme; Vollzug; Massnahmen; Bundes; Kammer; Sinne; Massnahmenvollzug; Gesuch; Urteil; Gesuchsteller; Verfahrens; Bundesstrafgericht; Bundesstrafgerichts; Sicherheitshaft; Vorsitz; Vorsitzende; Frei/Zuberbühler; Elsässer; Untersuchung; Entscheid; Vollzugs; Gericht; Tribunal; Geschäftsnummer:; Verfügung; Sprengstoffe; Gesuchstellers; Person; Untersuchungs
CA.2023.1Bundes; Vollzug; Beschuldigte; Bundesstrafgericht; Kammer; Bundesstrafgerichts; Massnahme; Sicherheitshaft; Massnahmen; Verfahrens; Schweiz; Schweizerische; Vorsitz; Prozessordnung; Untersuchung; Vollzugs; Vorsitzende; Bundesanwaltschaft; Kantons; Fluchtgefahr; Beschuldigten; Zwangsmassnahme; Untersuchungs; Massnahmenvollzug; Schweizerischen; Gesuch; Entscheid; Gericht; Tribunal

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Donatsch, Zuberbühler, Schweizer, Frei, Lieber, Wohlers Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung StPO2020
Donatsch, Zuberbühler, Schweizer, Frei, Lieber, Wohlers Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung StPO2020