KVG Art. 22a -

Einleitung zur Rechtsnorm KVG:



Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) in der Schweiz regelt die obligatorische Krankenversicherung, die für alle Personen in der Schweiz verpflichtend ist. Es legt fest, welche Leistungen von den Krankenversicherern erbracht werden müssen, wie die Kostenübernahme für medizinische Behandlungen. Das KVG enthält auch Bestimmungen zur Prämienfestsetzung, Aufsicht über die Krankenversicherer und Finanzierung des Gesundheitssystems, um sicherzustellen, dass die Bevölkerung einen angemessenen Zugang zu medizinischer Versorgung hat.

Art. 22a KVG vom 2025

Art. 22a Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) drucken

Art. 22a (1)

(1) Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 21. Dez. 2007 (Spitalfinanzierung) (AS 2008 2049; BBl 2004 5551). Aufgehoben durch Anhang Ziff. 2 des Krankenversicherungsaufsichtsgesetzes vom 26. Sept. 2014, mit Wirkung seit 1. Jan. 2016 (AS 2015 5137; BBl 2012 1941).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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