Art. 228 CPS de 2025

Art. 228 Dommages aux installations électriques, travaux hydrauliques et ouvrages de protection (1)
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.
Art. 228 Code pénal suisse (StGB) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
LU | 21 09 111 | Art. 224 Abs. 1, 225 Abs. 1 StGB. In Gefahr bringen von Leib und Leben von Personen oder von fremdem Eigentum. Bei der Auslegung dieses Begriffs folgt das Obergericht nicht der Individualtheorie, sondern der Repräsentationstheorie. Vorausgesetzt ist eine konkrete Gefahr, die sich auf Rechtsgüter (Personen und/oder Sachgüter) der Allgemeinheit beziehen muss (sog. Gemeingefahr). | Gefährdung; Gefahr; Gemeingefahr; Absicht; Person; Eigentum; Rechtsgüter; Allgemeinheit; Personen; Obergericht; Individualtheorie; Repräsentationstheorie; Vorausgesetzt; /oder; Sachgüter; Sprengstoffe; Freiheitsstrafe; Tatbestände; Urteil; Roelli/Fleischanderl; Verletzung; Erwägungen; Auslegung; Begriffs; ======================================================================; Erwägungen:; Geldstrafe; Tatbestandsausführungen |