Art. 227 CC de 2025

Art. 227 Biens communs
1 Les époux gèrent les biens communs dans l’intérêt de l’union conjugale.
2 Dans les limites de l’administration ordinaire, chaque époux peut engager la communauté et disposer des biens communs.
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
Art. 227 Code civil suisse (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LY130038 | Ehescheidung auf gemeinsames Begehren (vorsorgliche Massnahmen)) | Berufung; Berufungskläger; Berufungsbeklagte; Einkommen; Recht; Berufungsklägers; Berufungsbeklagten; Vorinstanz; Unterhalt; Verfahren; Entscheid; Betrag; Massnahmen; Parteien; Abänderung; Kinder; Töchter; Hinweis; Einkommens; Verfügung; Gewinn; Erfolg |
ZH | LE130013 | Eheschutz (Unterhaltsbeiträge) | Gesuchsgegner; Unterhalt; Kinder; Berufung; Vorinstanz; Parteien; Gesuchsgegners; Versicherung; Versicherungs; Unterhaltsbeiträge; Wohnkosten; Verfahren; Entscheid; Eheschutz; Zahlung; Unfallversicherung; Gericht; Recht; Ziffer; Zahlungen; Abzug; Versicherungskosten; Urteil; Antrag; Betrag; Höhe; Wohnung; Stellungnahme |
Dieser Artikel erzielt 17 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Hier geht es zur Registrierung.