122 III 268 | Art. 324a Abs. 1 OR, Art. 81 Ziff. 2 MStG; Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers bei unverschuldeter Arbeitsverhinderung des Arbeitnehmers aus Gründen, die in seiner Person liegen. Die Leistung eines Arbeitsdienstes wegen Militärdienstverweigerung aus Gewissensgründen gemäss Art. 81 Ziff. 2 MStG stellt eine unverschuldete Arbeitsverhinderung im Sinne von Art. 324a Abs. 1 OR dar (E. 3). | Arbeit; Dienst; Militärdienst; Arbeitsdienst; Arbeitsverhinderung; Kommentar; Arbeitsleistung; Arbeitnehmer; Arbeitsdienstes; REHBINDER; Urteil; Militärdienstverweigerung; Sinne; Lohnfortzahlung; Arbeitgeber; Berufung; Gemeinde; Anschlussberufung; Vorinstanz; Ausübung; Verschulden; Interesse; Regel; Militärstrafgesetz; Pflicht; Lohnfortzahlungspflicht; Arbeitgebers; Arbeitnehmers; Gründen |