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Code civil suisse (CC)

Art. 225 CC de 2023

Art. 225 Code civil suisse (CC) drucken

Art. 225 III. Biens propres

1 Les biens propres sont constitués par contrat de mariage, par des libéralités provenant de tiers ou par l’effet de la loi.

2 Les biens propres de chaque époux comprennent de par la loi les effets exclusivement affectés ? son usage personnel, ainsi que ses créances en réparation d’un tort moral.

3 La réserve héréditaire d’un époux ne peut être constituée en biens propres par des parents si, d’après le contrat de mariage, elle doit entrer dans les biens communs.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 225 Code civil suisse (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SZZK2 2018 73Gesuch um KindesrückführungGesuch; Gesuchsgegnerin; Schweiz; Gesuchsteller; Kindes; Aufenthalt; Chile; Rückführung; Aufenthalts; Recht; Kanton; Eltern; Sorge; Gericht; Gewöhnliche; Kontakt; Urteil; Kantons; Übereinkommen; Partei; Rechtlich; Sorgerecht; Haager; Kinder; Gewöhnlichen; Schule; Schwyz; Sozial
GRZK1 2021 22Nebenfolgen der EhescheidungEhefrau; Kinder; Ehemann; Phase; Eltern; Unterhalt; Über; Vorinstanz; Überschuss; Unterhalts; Einkommen; Partei; Kindes; Parteien; Berufung; Barunterhalt; Recht; Stehend; Ehevertrag; Liegenschaft; Elternteil; Mutter; Leistung; Familie; Vater; IIB; Ehemannes; IIIB; Scheidung

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
111 II 113Art. 226 ZGB: Zuweisung des Gesamtgutes durch Ehevertrag an den überlebenden Ehegatten. Der überlebende Ehegatte, dem bei Auflösung der ehelichen Gemeinschaft kraft Ehevertrags das gesamte eheliche Vermögen zufällt, erwirbt dieses ohne weiteres - durch Zuwachs aufgrund des Güterrechts - beim Tod des anderen Ehegatten. Er braucht sich deshalb nicht mit den (übrigen) Erben erbrechtlich auseinanderzusetzen. Handelt es sich dabei um Grundstücke, so kann der überlebende Ehegatte ohne weiteres den Eintrag seines Eigentums im Grundbuch verlangen (E. 3a). Der überlebende Ehegatte kann mit den Zivilstandsakten nachweisen, dass keine Nachkommen des Verstorbenen vorhanden sind, und braucht keinen Erbschein beizubringen (E. 3b). Coniuge; Proprietà; Superstite; Della; Comune; Eredi; Comuni; Comunione; Dell'; Liquidazione; Discendenti; Essere; Quale; Matrimoniale; Defunto; Nella; Esclusiva; Registro; Prova; Fondi; Fondiario; Contratto; Parte; Successione; Coniugi; Esclusivo; Sostanza; Canto; Proprietario; Iscrizione
99 II 9Ehevertrag; Rechtsmissbrauch. Gütergemeinschaft. Ehevertragliche Zuweisung des ganzen Gesamtgutes an den überlebenden Ehegatten (Art. 226 Abs. 1 ZGB). Ein solcher Ehevertrag ist nicht schon dann rechtsmissbräuchlich, wenn er erst im Hinblick auf das unmittelbar bevorstehende Ableben des einen Ehegatten abgeschlossen wurde, sondern nur dann, wenn er lediglich die Interessen anderer Erben, vor allem der Kinder aus erster Ehe, in krasser Weise zu verletzen bestimmt ist (Erw. 4 c). Ehevertrag; Ehegatten; Vertrag; Recht; Gesamtgut; Pflichtteil; überlebenden; Pflichtteils; Güterstand; Schlossen; Ehefrau; Erben; Rechtsmissbräuchlich; Vertragliche; Ableben; Abgeschlossen; Rechtsmissbrauch; Zeitpunkt; Gesetzliche; Verfügung; Erbrechtliche; Eheleute; Vorschlag; Güterrechtliche; Gütergemeinschaft; Krank; KLAUS

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2018.51Verwertung beschlagnahmter Gegenstände (Art. 266 Abs. 5 StPO). Verfahrenshandlung der Strafkammer (Art. 20 Abs. 1 lit. a i.V.m. Art. 393 Abs. 1 lit. b StPO).Beschwerde; Liegenschaft; Beschwerdeführerin; Kammer; Recht; Verkauf; Verfügung; Recht; Verwertung; Bundesstrafgericht; Vorzeitig; Unterhalt; Bundesgericht; Bundesstrafgerichts; Vorzeitige; Urteil; Wertverminderung; Beschlagnahmt; Verfahren; Angefochten; Güter; Basel; Bundesanwaltschaft; Beschlagnahmte; Schnelle; Ehegatten; Beschwerdekammer
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