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Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG)

Art. 224 SchKG vom 2023

Art. 224 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) drucken

Art. 224 D. Kompetenzstücke

Die in Artikel 92 bezeichneten Vermögensteile werden dem Schuldner zur freien Verfügung überlassen, aber gleichwohl im Inventar aufgezeichnet.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 224 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS130023Kollokation / Ausscheidung der Kompetenzstücke (Beschwerde über das Konkursamt)Beschwerde; Recht; Konkurs; Beschwerdeführer; Kollokation; Aufsicht; Gericht; Verfahren; Rechtsmittel; Bezirksgericht; SchKG; Vorinstanz; Vormundschaftsbehörde; Begründung; Aufsichtsbehörde; Kompetenzstücke; Ziffer; Ausscheidung; Zuständige; Kollokationsplan; Verwaltung; Anträge; Treten; Konkursamt; Unentgeltliche; Obergericht; Entscheid; Bestimmungen; Kanton

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
90 III 18Konkurs; Feststellung und Sicherung der Konkursmasse (Art. 221 ff. SchKG). Unter welchen Voraussetzungen darf das Konkursamt Sachen im Gewahrsam Dritter mit polizeilicher Hilfe in amtliche Verwahrung nehmen? Die Beschlagnahme einer dem Gemeinschuldner unter Eigentumsvorbehalt verkauften und vom Verkäufer "zwecks Sicherstellung" zurückgenommenen Sache ist unzulässig. Art. 232 Ziff. 4 SchKG ist in einem solchen Falle nicht entsprechend anwendbar. Tragweite des Kreisschreibens Nr. 29 vom 31. März 1911. Konkurs; Eigentum; SchKG; Konkursamt; Käufer; Eigentums; Wagen; Rekurrentin; Gemeinschuldner; Verkäufer; Eigentumsvorbehalt; Verwahrung; Vertrag; Recht; Käuferin; Konkursmasse; Pfandrecht; Konkursverwaltung; Befugt; Kreisschreiben; Anspruch; Gemeinschuldners; Konkurseröffnung; Massnahme; Beansprucht; Kaufgegenstand; Pfandgläubiger; Konkursverfahren; Hilfe; Restkaufpreis
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