VTS Art. 222q - Übergangsbestimmung zur Änderung vom 17. Dezember 2021

Einleitung zur Rechtsnorm VTS:



Das schweizerische Gesetzbuch über die Verordnung technischer Strassenfahrzeuge legt die Anforderungen und Standards fest, die Fahrzeuge erfüllen müssen, um in der Schweiz zugelassen zu werden. Es zielt darauf ab, die Sicherheit, Umweltverträglichkeit und Qualität der Fahrzeuge durch technische Vorschriften wie Bremsen, Beleuchtung, Abgasemissionen und Reifen zu gewährleisten. Die Verordnung soll die Verkehrssicherheit erhöhen und Umweltauswirkungen minimieren, indem sie regelmässige Kontrollen und Inspektionen zur Einhaltung der Vorschriften vorsieht.

Art. 222q VTS vom 2025

Art. 222q Verordnung technische Strassenfahrzeuge (VTS) drucken

Art. 222q (1) Übergangsbestimmung zur Änderung vom 17. Dezember 2021

Motorfahrräder, die vor dem 1. April 2024 erstmals zum Verkehr zugelassen wurden, müssen den Anforderungen von Artikel 178b Absatz 3 über den Geschwindigkeitsmesser ab dem 1. April 2027 entsprechen. Für Motorfahrräder, die vor dem 1. Januar 1970 erstmals in Verkehr gesetzt worden sind, ist kein Geschwindigkeitsmesser erforderlich.

(1) Eingefügt durch Ziff. I der V vom 17. Dez. 2021, in Kraft seit 1. April 2024 (AS 2022 14).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.
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