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SchKG ()

Art. 221 SchKG () drucken

Art. 221 A. Inventarisaziun

1 Immediatamain suenter che l’uffizi da concurs ha survegnì la sentenzia da concurs, inventarisescha el la facultad che appartegna a la massa da concurs e prenda las mesiras necessarias per segirar questa facultad.

2 ... (1)

(1) Abolì tras la cifra I da la LF dals 16 da dec. 1994, cun effect dapi il 1. da schan. 1997 (AS 1995 1227; BBl 1991 III 1).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 221 SchKG (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS210173Konkurseröffnung ohne vorgängige BetreibungBeschwerde; Konkurs; Beschwerdeführer; Konkurseröffnung; Beschwerdegegnerin; Gläubiger; Betreibung; Vermögen; Vermögens; Ehefrau; Pfändung; Vermögenswerte; Vorinstanz; Urteil; Hätte; Seiner; Weiter; Schuldner; September; Forderung; Stellt; Wirkung; Hätten; Verfahren; Entscheid; Handlungen; Kosten; Beschwerdeführers; Vorgängige
ZHPS210172Konkurseröffnung ohne vorgängige BetreibungBeschwerde; Beschwerdeführerin; Konkurs; Vermögen; Betreibung; Vermögens; Beschwerdegegnerin; Pfändung; Ehemann; Konkurseröffnung; Gläubiger; Genswerte; Hätte; Vermögenswerte; Forderung; Vorinstanz; Schuldner; Urteil; Hätten; Weiter; Forderungen; September; Stellt; Pfändungsvollzüge; Schuldnerin; Verlustscheine; Verfahren; Wirkung; Strafverfahren
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
145 III 374 (5A_280/2019)Art. 30 Abs. 2 SchKG; Bundesgesetz vom 25. September 1917 über Verpfändung und Zwangsliquidation von Eisenbahn- und Schifffahrtsunternehmungen (VZEG); Gesuch um Liquidation eines Eisenbahnunternehmens. Anwendungsbereich des VZEG betreffend Eisenbahnunternehmen und Frage der Zuständigkeiten zur Konkurseröffnung und Liquidation (E. 1-5). Eisenbahn; Konkurs; SchKG; Bundesgericht; Liquidation; Gesuch; Gesuchsgegnerin; Zwangsliquidation; Bundesgerichts; Unternehmen; Betreibung; Recht; Bundesgesetz; Eisenbahnverkehr; Bahnreform; Eisenbahnunternehmen; Eisenbahnverkehrsunternehmen; Verfahren; Konkurseröffnung; Pfand; Eisenbahnen; LUCIANI; Gläubiger; Schifffahrt; Schuldbetreibung; LUCIANI; Zuständigkeit; Zwangsvollstreckung; Infrastruktur; Verpfändung
144 IV 52Art. 165 Ziff. 1 StGB, Art. 33 BankG; Bankenkonkurs als objektive Strafbarkeitsbedingung der Misswirtschaft. Eine Verurteilung wegen Misswirtschaft ist auch nach einer Konkurseröffnung gestützt auf Art. 33 BankG möglich (E. 7.3 und 7.5). Konkurs; BankG; Banken; Urteil; Liquidation; FINMA; Beziehungsweise; Konkursrechtliche; Aufsichtsrechtliche; Hinweisen; Urteile; Bankengesetz; Insolvenz; Objektive; Barkeitsbedingung; Dispositivziffer; Rechtlichen; SchKG; Überschuldung; Bewilligung; Kapital; Gläubiger; Hinweisen; Basler; Beschwerde; Konkurseröffnung; Misswirtschaft; Bankenkonkurs

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-5172/2014Staatshaftung (Bund)Konkurs; Beschwerde; Verfahren; Schwerdeführer; Beschwerdeführer; Recht; Verfahren; Konkursverfahren; Urteil; Verfügung; Schaden; Akten; SchKG; Bundes; Aktiven; Bankenkonkurs; Gläubiger; Entscheid; Einstellung; BVGer; Akteneinsicht; Bankenkonkursverfahren; Bundesverwaltung; Bundesverwaltungsgericht; Verfahrens; Forderung; Wäre; Konkursliquidator
B-4888/2010FinanzmarktaufsichtSchwerde; Beschwerde; Führerin; Instanz; Schwerdeführerin; Beschwerdeführerin; Konkurs; Vorinstanz; Sellschaft; Gesell; Liquidation; Gesellschaft; Bundes; Fusion; Recht; Verfügung; Liegenschaft; Urteil; Forderung; Rechtlich; Waltungsgericht; Forderungen; Bundesver; Untersuchung; Liquidations; Liquidator; Bundesverwaltungsgericht

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2011.34Nichtanhandnahmeverfügung (Art. 310 i.V.m. Art. 322 Abs. 2 StPO).Beschwerde; Konkurs; FINMA; Verfahren; Beamte; Nichtanhandnahme; Recht; Rechtlich; Beamten; Nichtanhandnahmeverfügung; Veruntreuung; Rechtliche; Unrechtmässig; Aufwand; Beschwerdeführerin; Verfahren; Bundesanwaltschaft; Beschwerdegegnerin; Bundesstrafgericht; Basel; Vermögenswerte; Entschädigung; Amtsmissbrauch; Beschwerdekammer; Höhe; Tatbestand; Untersuchung; Kanton

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
URS LUSTENBERGER Kommentar zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs1998
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