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Cudesch da procedura civila svizzer (CPC)

Art. 220 Cudesch da procedura civila svizzer (CPC) drucken

Art. 220 Correspundenza e preparaziun da la tractativa principala Cumenzament

La procedura ordinaria cumenza cun inoltrar il plant.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 220 Cudesch da procedura civila svizzer (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG170179ForderungMieterin; Recht; Schaden; Vertrag; Mietvertrag; Mietobjekt; Übergabe; Klagt; Geschäfts; Verzug; Beklagten; Interesse; Partei; Parteien; Rücktritt; Vertrags; Ersatz; Höhe; Handel; Schweizer; Abtretung; Schadenersatz; Schadens; Verzugs; Mietobjekts; Schuldnerin; Klage; Vorliegen; Geschäftsstelle
ZHHG180077MarkeMarke; Uhren; Recht; Marken; MSchG; Zweck; Gewerblich; Zwecken; Gewerblichen; Beklagten; Klage; Handelnde; THOUVENIN; Markeninhaber; Vernichtung; Konsument; Markeninhaberin; Schweiz; NOTH/BÜHLER/; Frist; Handel; Handelnden; Zivilrechtliche; Konsumenten; Handelsgericht; Zivilrechtlichen; Klageansprüche; NOTH/BÜHLER/THOUVENIN; Rechtsbegehren
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSDG.2016.10 (AG.2016.549)Revision des Entscheids des Appellationsgerichts vom 12. April 2016Entscheid; Revision; Recht; Appellationsgericht; Bundesgericht; Verfügung; Beschwerde; Gesuch; Klage; Angefochten; Zivilgericht; Dezember; Appellationsgerichts; Gesuchsgegnerin; April; Revisionsverfahren; Vorliegende; Liegenden; Partei; Tatsache; Basel-Stadt; Revisionsgesuch; Zivilsachen; Angefochtene; Betrag; Angefochtenen; Verfahren; Zivilgerichts; Eintrat; Wiedererwägung
AGAGVE 2017 5656 Art. 221 Abs. 2 lit. b ZPOAngesichts des klaren Wortlauts von Art. 221 Abs. 2 lit. b ZPO bleibt keinRaum für einen konkludenten Verzicht auf das gesetzlich vorgeschriebene Schlichtungsverfahren (Art. 197 in Verbindung mit Art. 198ZPO) in dem Sinne, dass sich die beklagte Partei einer direkten Klageeinreichung... Klage; Klagebewilligung; Schweizerische; Tungsverfahren; Aufl; Partei; Aufl; Nung; Verzicht; Zivilprozessordnung; Versuch; Zivilprozessrecht; Behörde; Gallen; Schlichtungsversuch; Leuenberger; Schweizerischen; Ordnung; Basel; Schlich-; ZPO-Komm; Schlichtungsverfahren; Einreichung; Entscheid; Schlichtungs-; Honegger; Wortlauts; Kommentar; Gesetzlich; Konkludent
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Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Eric PahudKommentar, a.a.O.1997
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