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Code de procédure civile (CPC)

Art. 220 CPC de 2023

Art. 220 Code de procédure civile (CPC) drucken

Art. 220 Échange d’écritures et préparation des débats principaux Introduction

La procédure ordinaire est introduite par le dépôt de la demande.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 220 Code de procédure civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG170179ForderungMieterin; Recht; Schaden; Vertrag; Mietvertrag; Mietobjekt; Übergabe; Klagt; Geschäfts; Verzug; Beklagten; Interesse; Partei; Parteien; Rücktritt; Vertrags; Ersatz; Höhe; Handel; Schweizer; Abtretung; Schadenersatz; Schadens; Verzugs; Mietobjekts; Schuldnerin; Klage; Vorliegen; Geschäftsstelle
ZHHG180077MarkeMarke; Uhren; Recht; Marken; MSchG; Zweck; Gewerblich; Zwecken; Gewerblichen; Beklagten; Klage; Handelnde; THOUVENIN; Markeninhaber; Vernichtung; Konsument; Markeninhaberin; Schweiz; NOTH/BÜHLER/; Frist; Handel; Handelnden; Zivilrechtliche; Konsumenten; Handelsgericht; Zivilrechtlichen; Klageansprüche; NOTH/BÜHLER/THOUVENIN; Rechtsbegehren
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSDG.2016.10 (AG.2016.549)Revision des Entscheids des Appellationsgerichts vom 12. April 2016Entscheid; Revision; Recht; Appellationsgericht; Bundesgericht; Verfügung; Beschwerde; Gesuch; Klage; Angefochten; Zivilgericht; Dezember; Appellationsgerichts; Gesuchsgegnerin; April; Revisionsverfahren; Vorliegende; Liegenden; Partei; Tatsache; Basel-Stadt; Revisionsgesuch; Zivilsachen; Angefochtene; Betrag; Angefochtenen; Verfahren; Zivilgerichts; Eintrat; Wiedererwägung
AGAGVE 2017 5656 Art. 221 Abs. 2 lit. b ZPOAngesichts des klaren Wortlauts von Art. 221 Abs. 2 lit. b ZPO bleibt keinRaum für einen konkludenten Verzicht auf das gesetzlich vorgeschriebene Schlichtungsverfahren (Art. 197 in Verbindung mit Art. 198ZPO) in dem Sinne, dass sich die beklagte Partei einer direkten Klageeinreichung... Klage; Klagebewilligung; Schweizerische; Tungsverfahren; Aufl; Partei; Aufl; Nung; Verzicht; Zivilprozessordnung; Versuch; Zivilprozessrecht; Behörde; Gallen; Schlichtungsversuch; Leuenberger; Schweizerischen; Ordnung; Basel; Schlich-; ZPO-Komm; Schlichtungsverfahren; Einreichung; Entscheid; Schlichtungs-; Honegger; Wortlauts; Kommentar; Gesetzlich; Konkludent
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Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Eric PahudKommentar, a.a.O.1997
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