E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Legge federale sul diritto internazionale privato (LDIP)

Art. 22 LDIP dal 2023

Art. 22 Legge federale
sul diritto internazionale privato (LDIP) drucken

Art. 22 III. Cittadinanza

La cittadinanza di una persona rispetto a uno Stato è determinata secondo il diritto del medesimo.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 22 Legge federale sul diritto internazionale privato (IPRG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPQ140002Zuständigkeit, LeihmutterschaftStein; Kindes; Eheleute; Moritz; Leihmutter; Behörde; Recht; Vormundschaft; Behörden; Geburt; Entscheid; Verfahren; Moritz'; Eltern; Beschwerde; Kindesschutz; Familie; Vormundin; Schweiz; Mutter; Anerkennung; Erwachsenenschutzbehörde; Leihmutterschaft; Lukas; Zuständigkeit; Urteil
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz