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Legge federale sull’assicurazione malattie (LAMaI)

Art. 21a LAMaI dal 2023

Art. 21a Legge federale sull’assicurazione malattie (LAMaI) drucken

Art. 21a (1)

(1) Introdotto dal n. I della LF del 18 dic. 1998 (RU 1999 2041; FF 1998 940 946). Abrogato dall’all. n. 2 della L del 26 set. 2014 sulla vigilanza sull’assicurazione malattie, con effetto dal 1° gen. 2016 (RU 2015 5137; FF 2012 1623).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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