DO Art. 216a -

Einleitung zur Rechtsnorm DO:



Art. 216a Dretg d’obligaziuns (DO) drucken

Art. 216a Limitaziun temporara e prenotaziun (1)

Ils dretgs da precumpra e da recumpra dastgan vegnir concludids e prenotads en il register funsil per maximalmain 25 onns, dretgs da cumpra per maximalmain 10 onns.

(1) Integr tras la cifra II da la LF dals 4 d’oct. 1991 davart la revisiun parziala dal Cudesch civil svizzer (dretgs reals immobigliars) e dal Dretg d’obligaziuns (cumpra da bains immobigliars), en vigur dapi il 1. da schan. 1994 (AS 1993 1404; BBl 1988 III 953).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 216a Dretg d’obligaziuns (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLC110036EhescheidungGesuchsteller; Kinder; Gesuchstellers; Unterhalt; Einzelrichter; Recht; Unterhalts; Einkommen; Beruf; Scheidung; Urteil; Berufung; Rechtskraft; Vermögens; Scheidungsurteils; Betrag; Grundbuch; Vorsorge; Liegenschaft; Ferien; Parteien; Unterhaltsbeiträge; Über; Vermögensertrag; ührt
LU3B 17 31In Scheidungsverfahren, die am 1. Januar 2017 bereits rechtshängig waren, sind jene Austrittsleistungen der beruflichen Vorsorge zu teilen, welche die Ehegatten im Zeitraum von der Heirat bis zur Einreichung des Scheidungsbegehrens resp. der Scheidungsklage angespart haben.Recht; Scheidung; Vorsorge; SchlT; Inkrafttreten; Verfahren; Stichtag; Zeitpunkt; Vorsorgeausgleich; Ehegatte; Scheidungsverfahren; Ehegatten; Rückwirkung; Übergang; Rechtsverhältnis; Parteien; Wortlaut; Inkrafttretens; Gesetzes; Vertrauen; Rechtsverhältnisse; Einleitung; Scheidungsverfahrens; Ansprüche; ängigen
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB.2007.00098Abtretungsvertrag (Expropriationsvergleich) mit verjährtem Recht zum Abschluss eines KaufrechtsvertragsKaufrecht; Kaufrechts; Gemeinde; Kaufrechtsvertrag; Abschluss; Kaufrechtsvertrags; Recht; Vertrag; Erben; Vertrags; Abtretung; Ausübung; Abtretungsvertrag; Grundstück; Vorvertrag; Frist; Anspruch; Parteien; Erbengemeinschaft; Kat-Nr; Bezirksrat; Klage; Gemeinderat; Beschluss; Rechtsmittel; Verwaltungsgericht; L-Strasse; Kaufsrecht
LUV 09 56Beschwerdebefugnis Dritter im Verfahren betreffend die behördliche Genehmigung der Veräusserung eines landwirtschaftlichen Gewerbes nach Massgabe des bäuerliche Bodenrechts (E. 1d). Frage der Befristung eines (altrechtlichen) obligatorischen Kaufsrechts gemäss Art. 216a OR im Lichte von Art. 3 SchlT/ZGB. Recht; Kaufsrecht; Verwaltungsgericht; Gewerbe; Dienststelle; Vorkaufsrecht; Vertrag; Bewilligung; Entscheid; Kaufvertrag; Rechtslage; Liegenschaft; Grundstück; Urteil; Ziffer; Geschwister; Erwerb; BG-Urteil; Bundesgesetz; Bundesgesetzes; Beschwerdegegner; Legitimation; Standpunkt; Verwaltungsgerichts; Beschwerdeführers; Blick; Befristung; Bruder; Zeitablauf
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