127 III 396 | Auskunftsanspruch der gemeinsamen Nachkommen gegen den überlebenden Ehegatten bezüglich lebzeitiger Zuwendungen des Erblassers, die aus dessen Errungenschaft stammen (Art. 610 Abs. 2 ZGB). Streitwerterfordernis (Art. 46 OG) bei umstrittenem Auskunftsbegehren (E. 1b/cc). Unterbleibt eine güterrechtliche Hinzurechnung (Art. 208 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB), sind Zuwendungen, die der Erblasser zu seinen Lebzeiten getätigt hat, im Rahmen der erbrechtlichen Hinzurechnung in vollem Umfang zu berücksichtigen (E. 2). Art. 610 Abs. 2 ZGB verpflichtet die Erben, sich gegenseitig alles mitzuteilen, was bei einer objektiven Betrachtung möglicherweise geeignet erscheint, die Teilung in irgendeiner Weise zu beeinflussen. Dazu gehören ungeachtet der güterrechtlichen Verhältnisse auch lebzeitig vorgenommene Zuwendungen des Erblassers (E. 3 und 4a). | Zuwendung; Zuwendungen; Auskunft; Erblasser; Ehegatte; Beklagten; Pflichtteil; Errungenschaft; Streit; Berufung; Teilung; Fontana; Ehegatten; Erblassers; Pflichtteile; Verhältnis; Hinzurechnung; Verhältnisse; Kinder; Lebzeiten; Erbteilung |
115 II 321 | Ehevertragliche Zuweisung des ganzen Vorschlags an den überlebenden Ehegatten (Art. 214 Abs. 3 aZGB; Art. 10 Abs. 3 SchlTZGB). Eine unter der Herrschaft des alten Eherechts durch Ehevertrag begründete Zuweisung des ganzen Vorschlags an den überlebenden Ehegatten, die Pflichtteilsansprüche eines nichtgemeinsamen Kindes verletzt, unterliegt der Herabsetzung.
| Ehegatten; SchlTZGB; Ehevertrag; Vorschlag; Zuweisung; Vorschlags; Pflichtteilsansprüche; Herabsetzung; Eherecht; Urteil; Herrschaft; Erwägungen; Todes; Kinder; DRUEY; Auffassung; Fälle; Urteilskopf; Auszug; Zivilabteilung; Berufung; Regeste; Ehevertragliche; Eherechts; Kindes; Erwägungen:; Bundesgericht; Verfügung |