Art. 213 CPS de 2025

Art. 213 Crimes ou délits contre la famille Inceste (1)
1 L’acte sexuel entre ascendants et descendants, ou entre frères et sœurs germains, consanguins ou utérins, est puni d’une peine privative de liberté de trois ans au plus ou d’une peine pécuniaire.
2 Les mineurs n’encourent aucune peine s’ils ont été séduits.
(1) Nouvelle teneur selon le ch. I 1 de la LF du 17 déc. 2021 sur l’harmonisation des peines, en vigueur depuis le 1er juil. 2023 (RO 2023 259; FF 2018 2889).Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.
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Art. 213 Code pénal suisse (StGB) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB180029 | mehrfache sexuelle Handlungen mit Kindern etc. und Widerruf | Beschuldigte; Aussage; Vater; Beschuldigten; Aussagen; Privatkläger; Privatklägerin; Mutter; Geschlechts; Geschlechtsverkehr; Anklage; Berufung; Befragung; Beweis; Pille; Vorinstanz; Urteil; Einvernahme; Über; Geschädigte; Ziffer |
ZH | SB110455 | Vergewaltigung etc. | Angeklagte; Geschädigte; Angeklagten; Geschädigten; Vorinstanz; Geschlechtsverkehr; Verteidigung; Berufung; Aussage; Urteil; Aussagen; Gericht; Anklage; Recht; Verfahren; Freiheitsstrafe; Urteils; Küche; Staatsanwaltschaft; Genugtuung; Erwägungen; Einvernahme; Anzeige; Vergewaltigung; Entscheid; Berufungsverfahren; Urteilsdispositiv |
Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | SB.2014.37 (AG.2015.789) | banden- und gewerbsm. Diebstahl, gewerbsm. Betrug, gewerbsm. betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage, mehrf. Sachbeschädigung, mehrf. Hausfriedensbruch, mehrf. Urkundenfälschung, Hehlerei, Freiheitsberaubung, mehrf. Nötigung, mehrf. Fahren in fahrunfähigem Zustand, einf. Körperver. | Berufung; Berufungskläger; Delikt; Delikts; Diebstahl; Anklage; Privatkläger; Bezug; Schaden; Berufungsklägers; Urteil; Gericht; Deliktsbetrag; Hausfriedensbruch; Vorinstanz; Baustelle; Forderung; Verfahren; Geschädigte; Betrug; Privatklägerin |
Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
120 IV 194 | Art. 187, 191 StGB; Konkurrenz zwischen sexuellen Handlungen mit Kindern und Schändung. Wird ein Kind zu sexuellen Handlungen missbraucht, bezüglich welcher es altersbedingt nicht urteilsfähig ist, so ist zwischen den Art. 187 und 191 StGB Idealkonkurrenz anzunehmen (E. 2b). | ähig; Handlung; Handlungen; Urteil; Urteils; Schändung; Kinde; Botschaft; Urteilsunfähigkeit; Opfer; Kindern; Idealkonkurrenz; Tatbestand; Zuchthaus; Recht; Person; Fälle; Sinne; Alter; Geschlechts; Recht; Reife; Widerstand; Geschlechtsteil; Entwicklung; Freiheit; Staatsanwaltschaft; Kantons |
88 IV 62 | Art. 194 Abs. 1 StGB. 1. Verführen im Sinne dieser Bestimmung setzt nicht voraus, dass der Unmündige aktiven oder ausdrücklichen Widerstand leiste (Bestätigung der Rechtsprechung). 2. Auch bei fortgesetzter Begehung muss das objektive Tatbestandsmerkmal der Verführung in jedem Einzelfall erfüllt sein. | Verführung; Jugendliche; Unmündige; ühren; Gesetze; ührt; Jugendlichen; Gesetzes; ündigen; Widerstand; Unmündigen; Unzucht; Auslegung; Handlung; Urteil; Verführen; Rechtsprechung; Einzelfall; ützt; Einfluss; Handlungen; Initiative; Fällen; ücklich; Ausdrücke; Täter; Kantons; Sinne; ücklichen; üllt |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
- | Kommentar zum schweizerischen Strafrecht | 1997 |