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Code de procédure civile (CPC)

Art. 212 CPC de 2023

Art. 212 Code de procédure civile (CPC) drucken

Art. 212 Décision

1 L’autorité de conciliation peut, sur requête du demandeur, statuer au fond dans les litiges patrimoniaux dont la valeur litigieuse ne dépasse pas 2000 francs.

2 La procédure est orale.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 212 Code de procédure civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRU230011ForderungBeschwerde; Beklagten; Beschwerdeverfahren; Vorinstanz; Entscheid; Streitwert; Partei; Verfahren; Urteil; Vorinstanzliche; Notfall; Obergericht; Forderung; Vorinstanzlichen; Unrichtig; Bundesgericht; Polizei; Parteien; Verfahrens; Notfalltransport; Interesse; Betreibung; Entscheiden; Vorgetäuscht; Unrichtige; Akten; Kantons; Korrekt; Beilage; Abwesenheit
ZHRU220056ForderungBerufung; Recht; Entscheid; Berufungskläger; Gerin; Rechtsmittel; Berufungsklägerin; Beschwerde; Friedensrichteramt; Obergericht; Angefochten; Berufungsbeklagte; Bundesgericht; Angefochtene; Erhob; Winterthur; Psychiatrische; Begründung; Angefochtenen; Wäre; Klage; Urteil; Erhoben; Aufl; Zivilkammer; Rechtlich; Vorinstanzliche; Oberrichterin; Berufungsverfahren; Vorinstanz
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVO130018Gesuch um unentgeltliche RechtspflegeGesuch; Recht; Gesuchsteller; Unentgeltliche; Rechtspflege; Partei; Gesuchstellers; Schlichtungsverfahren; Obergericht; Unentgeltlichen; Friedensrichter; Inserat; Verfahren; Gewährung; Obergerichtspräsident; Entscheid; Akten; Beurteilung; Friedensrichteramt; Druck; Einkommen; Parteien; Gesuche; Vorwahl; Gericht; Beklagten
ZHVO120077Gesuch um unentgeltliche RechtspflegeGesuch; Unentgeltliche; Gesuchsteller; Rechtspflege; Verfahren; Unentgeltlichen; Obergericht; Pacht; Schlichtungsverfahren; Tungsbehörde; Entscheid; Schlichtungsbehörde; Kanton; Pachtsachen; Rechtsbeistand; Tischen; Obergerichts; Paritätische; Paritätischen; Bezirkes; Monatlich; Forderung; Monatliche; Obergerichtspräsident; Gesuchstellers; Partei; Genossenschaft; Rechtsbeistandes; Klage
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 III 440 (4D_76/2020)
Regeste
Art. 212 und 243 ff. ZPO ; Entscheidungsbefugnis der Schlichtungsbehörde; anwendbares Verfahren; Verhandlungsmaxime; Säumnis der beklagten Partei. Vermögensrechtliche Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von 2'000 Franken kann die Schlichtungsbehörde entscheiden, sofern die klagende Partei einen Antrag stellt. Allerdings muss sie dies nicht tun, da Art. 212 ZPO ihr einen grossen Ermessensspielraum einräumt (E. 3.3.1 und 6).
Procédure; Conciliation; Autorité; L'autorité; Décision; Consid; Partie; Cité; Civil; Rendre; Cit; Présent; Recourante; être; Arrêt; Simplifiée; D'une; Civile; Contra; Même; Schlichtungsbehörde; Zivilprozessordnung; Parties; Message; Présente; Faits; éd; Application; Avait
142 III 638 (4A_105/2016)Art. 212 ZPO; Entscheidkompetenz der Schlichtungsbehörde. Muss die Schlichtungsbehörde von ihrer Entscheidkompetenz gemäss Art. 212 Abs. 1 ZPO Gebrauch machen, wenn sie formell ein Entscheidverfahren eröffnet hat und die Parteien in dessen Rahmen hat plädieren lassen? Frage verneint (E. 3.1-3.4).
Schlichtungsbehörde; Entscheid; Partei; Parteien; Urteil; Entscheidverfahren; Zivilprozessordnung; Antrag; Fällen; Beschwerde; Klagende; Botschaft; Urteilsvorschlag; Recht; Beschwerdeführerin; ZPO; Formell; Streitwert; Erledigung; Schlichtungsversuch; Erwägung; RICKLI; Klagebewilligung; Friedensrichterin;

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Honegger Kommentar zur ZPO2016
Alvarez, PeterBerner Kommentar, Schweizerische Zivilprozessordnung2012
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